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Die vorliegende Europäische Norm legt die allgemeinen Grundsätze der und Anforderungen an die Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus sektorspezifischen Quellen wie der Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Kalk und Ferrolegierungen produzierenden Industrie fest. Die vollständige Liste der erarbeiteten Normen lautet:
FprEN 19694 1, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 1: Allgemeine Grundsätze
FprEN 19694 2, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 2: Stahl und Eisenindustrie
FprEN 19694 3, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 3: Zementindustrie
FprEN 19694 4, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 4: Aluminiumindustrie
FprEN 19694 5, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 5: Kalkindustrie
FprEN 19694 6, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 6: Ferrolegierungsindustrie
Die vorliegende Europäische Norm legt insbesondere Definitionen und Regeln fest, die für alle zuvor aufgeführten sektorspezifischen Normen gültig sind, beschreibt gemeinsame methodische Aspekte und legt die Einzelheiten zur Anwendung der für die harmonisierten Verfahren geltenden Regeln fest, und zwar für folgende Verfahren:
a) Mess , Prüf und Quantifizierungsverfahren für die Emission von Treibhausgasen (THG) aus den zuvor genannten sektorspezifischen Quellen in den angegebenen Normen;
b) Bewertung des Treibhausgasemissionsniveaus von Produktionsprozessen im zeitlichen Verlauf an den Produktionsstandorten;
c) Erarbeitung und Bereitstellung verlässlicher, präziser und hochwertiger Informationen für die Erstellung von Berichten und für Verifizierungszwecke.
Durch die Anwendung dieser Norm auf die zuvor genannten sektorspezifischen Normen werden die Genauigkeit, die Präzision und die Vergleichbarkeit der ermittelten Ergebnisse sichergestellt; daher ist diese Norm eine Referenznorm bzw. ein Übersichtsdokument.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38639
Darbības sfēra
Die vorliegende Europäische Norm legt die allgemeinen Grundsätze der und Anforderungen an die Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus sektorspezifischen Quellen wie der Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Kalk und Ferrolegierungen produzierenden Industrie fest. Die vollständige Liste der erarbeiteten Normen lautet:
FprEN 19694 1, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 1: Allgemeine Grundsätze
FprEN 19694 2, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 2: Stahl und Eisenindustrie
FprEN 19694 3, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 3: Zementindustrie
FprEN 19694 4, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 4: Aluminiumindustrie
FprEN 19694 5, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 5: Kalkindustrie
FprEN 19694 6, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 6: Ferrolegierungsindustrie
Die vorliegende Europäische Norm legt insbesondere Definitionen und Regeln fest, die für alle zuvor aufgeführten sektorspezifischen Normen gültig sind, beschreibt gemeinsame methodische Aspekte und legt die Einzelheiten zur Anwendung der für die harmonisierten Verfahren geltenden Regeln fest, und zwar für folgende Verfahren:
a) Mess , Prüf und Quantifizierungsverfahren für die Emission von Treibhausgasen (THG) aus den zuvor genannten sektorspezifischen Quellen in den angegebenen Normen;
b) Bewertung des Treibhausgasemissionsniveaus von Produktionsprozessen im zeitlichen Verlauf an den Produktionsstandorten;
c) Erarbeitung und Bereitstellung verlässlicher, präziser und hochwertiger Informationen für die Erstellung von Berichten und für Verifizierungszwecke.
Durch die Anwendung dieser Norm auf die zuvor genannten sektorspezifischen Normen werden die Genauigkeit, die Präzision und die Vergleichbarkeit der ermittelten Ergebnisse sichergestellt; daher ist diese Norm eine Referenznorm bzw. ein Übersichtsdokument.