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Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zum Nachweis der Gleichwertigkeit eines Alternativverfahrens (AM) mit dem Referenzverfahren (RM) oder dem Standardreferenzverfahren (SRM) fest, wobei beide zur Bestimmung derselben Messgröße eingesetzt werden.
Diese Europäische Norm enthält insbesondere die statistischen Methoden und verschiedene Kriterien zur Bewertung des Alternativverfahrens. Das entbindet aber nicht die für den Nachweis der Gleichwertigkeit zuständige Stelle von der Aufgabe, die Auswertung der verschiedenen Kriterien technisch und analytisch zu beurteilen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit beinhaltet drei Schritte:
Beschreibung des Alternativverfahrens und Festlegung des Anwendungsbereichs (Messbereich und Art der Abgasmatrix);
Bestimmung der Verfahrenskenngrößen des Alternativverfahrens und gegebenenfalls Berechnung der erweiterten Unsicherheit sowie Überprüfung der Einhaltung der maximal zulässigen erweiterten Unsicherheit für das Referenzverfahren;
Überprüfung der Wiederholpräzision und des Fehlens systematischer Abweichungen des Alternativverfahrens beim Einsatz im Feld oder an einem anerkannten Prüfstand durch Vergleich mit dem Referenzverfahren für die Art der Abgasmatrix, die im Äquivalenzbereich festgelegt ist.
Diese Europäische Norm setzt voraus, dass das Referenzverfahren eindeutig festgelegt und validiert wurde.
Diese Europäische Norm ist nur bei linearen quantitativen Verfahren anwendbar.
Diese Europäische Norm ist auf manuelle und automatische Verfahren anwendbar.
Diese Europäische Norm wurde für Laboratorien erstellt, die Messungen im Bereich der Luftreinhaltung durchführen. Anhang A zeigt deshalb ein entsprechendes Beispiel aus diesem Bereich.
Reģistrācijas numurs (WIID)
37861
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zum Nachweis der Gleichwertigkeit eines Alternativverfahrens (AM) mit dem Referenzverfahren (RM) oder dem Standardreferenzverfahren (SRM) fest, wobei beide zur Bestimmung derselben Messgröße eingesetzt werden.
Diese Europäische Norm enthält insbesondere die statistischen Methoden und verschiedene Kriterien zur Bewertung des Alternativverfahrens. Das entbindet aber nicht die für den Nachweis der Gleichwertigkeit zuständige Stelle von der Aufgabe, die Auswertung der verschiedenen Kriterien technisch und analytisch zu beurteilen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit beinhaltet drei Schritte:
Beschreibung des Alternativverfahrens und Festlegung des Anwendungsbereichs (Messbereich und Art der Abgasmatrix);
Bestimmung der Verfahrenskenngrößen des Alternativverfahrens und gegebenenfalls Berechnung der erweiterten Unsicherheit sowie Überprüfung der Einhaltung der maximal zulässigen erweiterten Unsicherheit für das Referenzverfahren;
Überprüfung der Wiederholpräzision und des Fehlens systematischer Abweichungen des Alternativverfahrens beim Einsatz im Feld oder an einem anerkannten Prüfstand durch Vergleich mit dem Referenzverfahren für die Art der Abgasmatrix, die im Äquivalenzbereich festgelegt ist.
Diese Europäische Norm setzt voraus, dass das Referenzverfahren eindeutig festgelegt und validiert wurde.
Diese Europäische Norm ist nur bei linearen quantitativen Verfahren anwendbar.
Diese Europäische Norm ist auf manuelle und automatische Verfahren anwendbar.
Diese Europäische Norm wurde für Laboratorien erstellt, die Messungen im Bereich der Luftreinhaltung durchführen. Anhang A zeigt deshalb ein entsprechendes Beispiel aus diesem Bereich.