Projekta Nr.LVS EN 12952-1:2016
Nosaukums1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm gilt für Wasserrohrkessel mit einem Volumen von mehr als zwei Liter zur Erzeugung von Dampf und/oder Heißwasser mit einem zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und einer Temperatur über 110 °C sowie andere Anlagenkomponenten. Zweck dieser Europäischen Norm ist die Sicherstellung der Sicherheit von Wasserrohrkesseln durch Erfüllung der erforderlichen grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Druckgeräterichtlinie. Dieses Ziel wird erreicht durch:  die sachgemäße Anwendung der Konstruktions , Fertigungs , Prüf und Kontrollverfahren und techniken;  die Festlegung von Schutzmaßnahmen gegen Gefahren, die nicht beseitigt werden können und  die Festlegung von Hinweisen auf Restgefahren und andere Maßnahmen zur Risikoverringerung, die in den verschiedenen Teilen dieser Europäischen Normen Reihe festgelegt sind. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm berücksichtigen die für Wasserrohrkessel zutreffenden druckbedingten Gefahren sowie das überhitzungsbedingte Versagen drucktragender Bauteile. Zu beachten ist, dass es nicht möglich ist, in dieser Norm alle Kombinationen von Situationen abzudecken, die auftreten können. 1.2 Dampfkesselbaugruppe Für die Anwendung dieser Norm umfasst die Dampfkesselbaugruppe:  den Wasserrohrkessel einschließlich aller drucktragenden Teile vom Speisewassereintritt (einschließlich Eintrittsarmatur) bis einschließlich des Dampf und/oder Heißwasseraustritts (einschließlich Austritts-armatur oder, falls dort keine Armatur vorhanden ist, der ersten Rundnaht oder dem ersten Flansch nach dem Sammler);  alle Überhitzer, Zwischenüberhitzer, Speisewasservorwärmer, das dazugehörige Sicherheitszubehör und angeschlossene Verbindungsleitungen, die vom Hauptsystem nicht durch zwischengeschaltete Absperrarmaturen abgetrennt werden können;  weiterhin die mit dem Dampfkessel verbundenen Rohrleitungen für die Entwässerung, Entlüftung, Dampfkühlung usw., bis einschließlich des ersten Absperrventils in der Rohrleitung nach dem Dampfkessel;  Zwischenüberhitzer, die unabhängig beheizt werden und mit einem eigenen Sicherheitszubehör einschließlich aller Überwachungs und Sicherheitssysteme ausgerüstet sind. Folgende Bauteile können nach Wahl des Herstellers in die Dampfkesselbaugruppe integriert werden:  absperrbare Überhitzer, Zwischenüberhitzer, Speisewasservorwärmer und dazugehörige Verbindungs-leitungen;  Einrichtungen zur Wärmeversorgung oder Beheizung;  Einrichtungen zur Aufbereitung und Zuleitung des Brennstoffs zum Dampfkessel einschließlich der Überwachungssysteme;  Einrichtungen zur Versorgung des Dampfkessels mit Speisewasser einschließlich der Überwachungs-systeme;  Druckausdehnungsgefäße und Ausdehnungsbehälter für Anlagen zur Heißwassererzeugung. 1.3 Andere Anlagenausrüstungen a) Das Kesselgerüst aus Stahl, die Wärmedämmung und/oder die Ausmauerung und die Ummantelung; b) die Einrichtungen zur Luftversorgung des Dampfkessels einschließlich der Gebläse und der mit Rauchgas beheizten Luftvorwärmer; c) die Einrichtungen zur Rauchgasführung bis zum Schornsteineintritt einschließlich der Saugzuganlagen und der in die Rauchgasführung eingebauten Anlagen zur Verminderung der Luftverunreinigungen; d) alle anderen Einrichtungen, die für den Betrieb der Dampfkesselanlage notwendig sind. 1.4 Ausschlüsse Diese Europäische Norm gilt nicht für folgende Arten von Dampfkesselanlagen: a) nicht-stationäre Dampfkessel; b) Großwasserraumkessel einschließlich der Dampfkessel mit elektrischer Beheizung; c) nukleare Primärkreisläufe, bei denen ein Versagen zur Emission von Radioaktivität führen kann.
Reģistrācijas numurs (WIID)31221
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm gilt für Wasserrohrkessel mit einem Volumen von mehr als zwei Liter zur Erzeugung von Dampf und/oder Heißwasser mit einem zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und einer Temperatur über 110 °C sowie andere Anlagenkomponenten. Zweck dieser Europäischen Norm ist die Sicherstellung der Sicherheit von Wasserrohrkesseln durch Erfüllung der erforderlichen grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Druckgeräterichtlinie. Dieses Ziel wird erreicht durch:  die sachgemäße Anwendung der Konstruktions , Fertigungs , Prüf und Kontrollverfahren und techniken;  die Festlegung von Schutzmaßnahmen gegen Gefahren, die nicht beseitigt werden können und  die Festlegung von Hinweisen auf Restgefahren und andere Maßnahmen zur Risikoverringerung, die in den verschiedenen Teilen dieser Europäischen Normen Reihe festgelegt sind. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm berücksichtigen die für Wasserrohrkessel zutreffenden druckbedingten Gefahren sowie das überhitzungsbedingte Versagen drucktragender Bauteile. Zu beachten ist, dass es nicht möglich ist, in dieser Norm alle Kombinationen von Situationen abzudecken, die auftreten können. 1.2 Dampfkesselbaugruppe Für die Anwendung dieser Norm umfasst die Dampfkesselbaugruppe:  den Wasserrohrkessel einschließlich aller drucktragenden Teile vom Speisewassereintritt (einschließlich Eintrittsarmatur) bis einschließlich des Dampf und/oder Heißwasseraustritts (einschließlich Austritts-armatur oder, falls dort keine Armatur vorhanden ist, der ersten Rundnaht oder dem ersten Flansch nach dem Sammler);  alle Überhitzer, Zwischenüberhitzer, Speisewasservorwärmer, das dazugehörige Sicherheitszubehör und angeschlossene Verbindungsleitungen, die vom Hauptsystem nicht durch zwischengeschaltete Absperrarmaturen abgetrennt werden können;  weiterhin die mit dem Dampfkessel verbundenen Rohrleitungen für die Entwässerung, Entlüftung, Dampfkühlung usw., bis einschließlich des ersten Absperrventils in der Rohrleitung nach dem Dampfkessel;  Zwischenüberhitzer, die unabhängig beheizt werden und mit einem eigenen Sicherheitszubehör einschließlich aller Überwachungs und Sicherheitssysteme ausgerüstet sind. Folgende Bauteile können nach Wahl des Herstellers in die Dampfkesselbaugruppe integriert werden:  absperrbare Überhitzer, Zwischenüberhitzer, Speisewasservorwärmer und dazugehörige Verbindungs-leitungen;  Einrichtungen zur Wärmeversorgung oder Beheizung;  Einrichtungen zur Aufbereitung und Zuleitung des Brennstoffs zum Dampfkessel einschließlich der Überwachungssysteme;  Einrichtungen zur Versorgung des Dampfkessels mit Speisewasser einschließlich der Überwachungs-systeme;  Druckausdehnungsgefäße und Ausdehnungsbehälter für Anlagen zur Heißwassererzeugung. 1.3 Andere Anlagenausrüstungen a) Das Kesselgerüst aus Stahl, die Wärmedämmung und/oder die Ausmauerung und die Ummantelung; b) die Einrichtungen zur Luftversorgung des Dampfkessels einschließlich der Gebläse und der mit Rauchgas beheizten Luftvorwärmer; c) die Einrichtungen zur Rauchgasführung bis zum Schornsteineintritt einschließlich der Saugzuganlagen und der in die Rauchgasführung eingebauten Anlagen zur Verminderung der Luftverunreinigungen; d) alle anderen Einrichtungen, die für den Betrieb der Dampfkesselanlage notwendig sind. 1.4 Ausschlüsse Diese Europäische Norm gilt nicht für folgende Arten von Dampfkesselanlagen: a) nicht-stationäre Dampfkessel; b) Großwasserraumkessel einschließlich der Dampfkessel mit elektrischer Beheizung; c) nukleare Primärkreisläufe, bei denen ein Versagen zur Emission von Radioaktivität führen kann.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa27.040