Projekta Nr.LVS EN 1539:2016
NosaukumsDiese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse von Öfen und Trocknern in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschich-tungsstoffen freigesetzt werden. ANMERKUNG Für Trockner und Öfen, in denen z.B. Schleifscheiben, Trennscheiben, behandeltes Holz, pharmazeutische Produkte oder Nahrungsmittel getrocknet oder Keramik entbindert wird, können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Norm gilt ausschließlich für Maschinen, die bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Norm gilt nicht für: - Öfen und Trockner, in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschich-tungsstoffen freigesetzt werden, in denen die Konzentration dieser brennbaren Stoffe unter keinen Umständen 3 % der UEG überschreitet; ANMERKUNG 1 Für diese Maschinen sind EN 746 1 und EN 746 2 anzuwenden. - kombinierte Spritz und Trocknungskabinen; ANMERKUNG 2 Für kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen ist EN 13355 anzuwenden. - Öfen zum Härten von Metallen; - Sinteröfen; - Emaillieranlagen; - ortsbewegliche Heizeinrichtungen zum Trocknen (z. B. Infrarot-Heizstrahler, Heißluft-Gebläse, Fön); - Lösemittel Rückgewinnungsanlagen; - Destillier- und/oder Refraktionsanlagen; - Textilreinigungsmaschinen. Diese Norm gilt nicht für Maschinen, die vor Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)37669
Darbības sfēraDiese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse von Öfen und Trocknern in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschich-tungsstoffen freigesetzt werden. ANMERKUNG Für Trockner und Öfen, in denen z.B. Schleifscheiben, Trennscheiben, behandeltes Holz, pharmazeutische Produkte oder Nahrungsmittel getrocknet oder Keramik entbindert wird, können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Norm gilt ausschließlich für Maschinen, die bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Norm gilt nicht für: - Öfen und Trockner, in denen brennbare Stoffe durch Verdampfen aus und Aushärten von Beschich-tungsstoffen freigesetzt werden, in denen die Konzentration dieser brennbaren Stoffe unter keinen Umständen 3 % der UEG überschreitet; ANMERKUNG 1 Für diese Maschinen sind EN 746 1 und EN 746 2 anzuwenden. - kombinierte Spritz und Trocknungskabinen; ANMERKUNG 2 Für kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen ist EN 13355 anzuwenden. - Öfen zum Härten von Metallen; - Sinteröfen; - Emaillieranlagen; - ortsbewegliche Heizeinrichtungen zum Trocknen (z. B. Infrarot-Heizstrahler, Heißluft-Gebläse, Fön); - Lösemittel Rückgewinnungsanlagen; - Destillier- und/oder Refraktionsanlagen; - Textilreinigungsmaschinen. Diese Norm gilt nicht für Maschinen, die vor Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa25.180.01