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Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die an Galvanik- und Anodisieranlagen auftreten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden. Außerdem werden Verfahren zur Prüfung und Messung der Sicherheitsanforderungen, die Geräte-Kennzeichnung und die Mindestanforderungen an den Betrieb festgelegt.
In diesem Dokument werden Galvanik- und Anodisieranlagen als Galvanikanlagen bezeichnet.
Dieses Dokument gilt für die Gestaltung und Konstruktion von Galvanik- und Anodisieranlagen einschließlich ihrer Transportsysteme zur Oberflächenbehandlung industrieller Waren mittels anorganischer oder organischer Elektrolyte oder mittels anderer Prozessmedien.
Galvanikanlagen im Sinne dieses Dokuments sind Anordnungen von Prozessbädern für das
- elektrolytische Behandeln von Werkstücken (z. B. elektrolytisches Reinigen, Passivieren, Elektroätzen, Polieren, elektrolytisches Polieren und Glänzen, Trocknen);
- nass-chemische Behandeln von Werkstücken (z. B. Entfetten, Passivieren, chemisches Polieren, Ätzen, Dekapieren, Schwärzen);
- elektrolytische und außenstromlose Metallabscheiden, auch auf durch entsprechende Behandlung elektrisch leitend gemachten, nichtmetallischen Werkstücken;
- Ändern der Stoffzusammensetzung an der Oberfläche von metallischen Werkstücken, z. B. Polieren, Brünieren, Phosphatieren, Chromatieren und
- Anodisieren (anodische Oxidation),
einschließlich der Spülbäder und der entsprechenden Transportsysteme (z. B. Hebezeuge, Portalsysteme, Trommeln), wobei die Waren in die Prozessbäder ein- und ausgefahren werden.
Dieses Dokument unterscheidet drei Bauarten von Galvanikanlagen:
Bauart 1: manuelle Anlagen
Bauart 2: halbautomatische Anlagen
Bauart 3: vollautomatische Anlagen
Außerdem legt es die Gerätekennzeichnung und die Anforderungen an die Benutzerinformationen fest.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die durch Teile von Galvanikanlagen mit einer höheren Einstufung als Kategorie 1 der DGRL (Druckgeräterichtline) hervorgerufen werden.
Diese Norm gilt nicht für:
- Transportsysteme von Karussellanlagen (siehe EN 618:2011-06 und EN 15095);
- Ausrüstung zum Aufbereiten und Behandeln von Wasser und Abwasser;
- Tauchbeschichtungs- und Elektrotauchbeschichtungsanlagen für organische flüssige Beschichtungsstoffe (EN 12581);
- horizontale Galvanikanlagen (z. B. Anlagen zur Leiterplattenfertigung und zum Ätzen, Reel-to-Reel-Anlagen, Durchlaufanlagen);
- Maschinen zur Oberflächenreinigung und "vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen (EN 12921-1, EN 12921-2, EN 12921-3, EN 12921-4).
ANMERKUNG Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung (Normenreihe EN 12921) können Teil einer Galvanikanlage sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)
61140
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die an Galvanik- und Anodisieranlagen auftreten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden. Außerdem werden Verfahren zur Prüfung und Messung der Sicherheitsanforderungen, die Geräte-Kennzeichnung und die Mindestanforderungen an den Betrieb festgelegt.
In diesem Dokument werden Galvanik- und Anodisieranlagen als Galvanikanlagen bezeichnet.
Dieses Dokument gilt für die Gestaltung und Konstruktion von Galvanik- und Anodisieranlagen einschließlich ihrer Transportsysteme zur Oberflächenbehandlung industrieller Waren mittels anorganischer oder organischer Elektrolyte oder mittels anderer Prozessmedien.
Galvanikanlagen im Sinne dieses Dokuments sind Anordnungen von Prozessbädern für das
- elektrolytische Behandeln von Werkstücken (z. B. elektrolytisches Reinigen, Passivieren, Elektroätzen, Polieren, elektrolytisches Polieren und Glänzen, Trocknen);
- nass-chemische Behandeln von Werkstücken (z. B. Entfetten, Passivieren, chemisches Polieren, Ätzen, Dekapieren, Schwärzen);
- elektrolytische und außenstromlose Metallabscheiden, auch auf durch entsprechende Behandlung elektrisch leitend gemachten, nichtmetallischen Werkstücken;
- Ändern der Stoffzusammensetzung an der Oberfläche von metallischen Werkstücken, z. B. Polieren, Brünieren, Phosphatieren, Chromatieren und
- Anodisieren (anodische Oxidation),
einschließlich der Spülbäder und der entsprechenden Transportsysteme (z. B. Hebezeuge, Portalsysteme, Trommeln), wobei die Waren in die Prozessbäder ein- und ausgefahren werden.
Dieses Dokument unterscheidet drei Bauarten von Galvanikanlagen:
Bauart 1: manuelle Anlagen
Bauart 2: halbautomatische Anlagen
Bauart 3: vollautomatische Anlagen
Außerdem legt es die Gerätekennzeichnung und die Anforderungen an die Benutzerinformationen fest.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die durch Teile von Galvanikanlagen mit einer höheren Einstufung als Kategorie 1 der DGRL (Druckgeräterichtline) hervorgerufen werden.
Diese Norm gilt nicht für:
- Transportsysteme von Karussellanlagen (siehe EN 618:2011-06 und EN 15095);
- Ausrüstung zum Aufbereiten und Behandeln von Wasser und Abwasser;
- Tauchbeschichtungs- und Elektrotauchbeschichtungsanlagen für organische flüssige Beschichtungsstoffe (EN 12581);
- horizontale Galvanikanlagen (z. B. Anlagen zur Leiterplattenfertigung und zum Ätzen, Reel-to-Reel-Anlagen, Durchlaufanlagen);
- Maschinen zur Oberflächenreinigung und "vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen (EN 12921-1, EN 12921-2, EN 12921-3, EN 12921-4).
ANMERKUNG Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung (Normenreihe EN 12921) können Teil einer Galvanikanlage sein.