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1.1 Diese Norm gilt für Konstruktion und Herstellung von Mischgeräten für flüssige Beschichtungsstoffe mit einer Behältergröße von £10 l zur Verwendung in der Fahrzeugreparaturlackierung und deren Zulieferern von Beschichtungsstoffen.
Die durch diese Norm abgedeckten druckbetriebenen Teile der Maschinen dürfen die in Artikel 9 der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG festgelegte Kategorie I nicht übersteigen.
ANMERKUNG Die druckbetriebenen Teile von Maschinen, auf die in dieser Norm verwiesen wird und die die Kategorie I der Druckgeräterichtlinie übersteigen, können zu einer zusätzlichen Anwendung der Druckgeräte-Richtlinie führen.
Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Mischgeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
-Mischgeräte sind können für den Rühr- oder Rüttelbetrieb ausgelegt sein und sind mit folgender Ausrüstung ausgestattet:
und können z. B. folgende Komponenten enthalten:
-Mischschrank;
-Rührwerker;
-Rüttler;
-Antriebseinheit mit zugehörigen Einrichtungen;
-drucklose Behälter für den Beschichtungsstoff (Rührbehälter);
-Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen;
-Beleuchtung;
-Heiz- und/oder Klimatisierungssystem innerhalb des Mischschrankes.
Das Mischgerät kann ortsfest oder ortsbeweglich sein.
Die Begrenzungen des Mischgerätes sind durch die äußeren Abmessungen gegeben.
Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf o. g. Mischgeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
1.2 Diese Norm gilt nicht für:
:
- Mischgeräte mit
- Druckbehältern;
- offenen und geschlossenen Materialbehälter Behältern für Beschichtungsstoffe mit mehr als 10 l Inhalt;
- handgeführte MischwWerkzeuge.
Reģistrācijas numurs (WIID)
13736
Darbības sfēra
1.1 Diese Norm gilt für Konstruktion und Herstellung von Mischgeräten für flüssige Beschichtungsstoffe mit einer Behältergröße von £10 l zur Verwendung in der Fahrzeugreparaturlackierung und deren Zulieferern von Beschichtungsstoffen.
Die durch diese Norm abgedeckten druckbetriebenen Teile der Maschinen dürfen die in Artikel 9 der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG festgelegte Kategorie I nicht übersteigen.
ANMERKUNG Die druckbetriebenen Teile von Maschinen, auf die in dieser Norm verwiesen wird und die die Kategorie I der Druckgeräterichtlinie übersteigen, können zu einer zusätzlichen Anwendung der Druckgeräte-Richtlinie führen.
Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Mischgeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
-Mischgeräte sind können für den Rühr- oder Rüttelbetrieb ausgelegt sein und sind mit folgender Ausrüstung ausgestattet:
und können z. B. folgende Komponenten enthalten:
-Mischschrank;
-Rührwerker;
-Rüttler;
-Antriebseinheit mit zugehörigen Einrichtungen;
-drucklose Behälter für den Beschichtungsstoff (Rührbehälter);
-Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen;
-Beleuchtung;
-Heiz- und/oder Klimatisierungssystem innerhalb des Mischschrankes.
Das Mischgerät kann ortsfest oder ortsbeweglich sein.
Die Begrenzungen des Mischgerätes sind durch die äußeren Abmessungen gegeben.
Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf o. g. Mischgeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
1.2 Diese Norm gilt nicht für:
:
- Mischgeräte mit
- Druckbehältern;
- offenen und geschlossenen Materialbehälter Behältern für Beschichtungsstoffe mit mehr als 10 l Inhalt;
- handgeführte MischwWerkzeuge.