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Diese Norm gilt für Spritzkabinen und für Mehrzonen-Spritzkabinen für den Auftrag von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen (Anstrichstoffe, Lacke usw.) unabhängig vom Spritzverfahren und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die für Spritzkabinen oder Mehrzonen-Spritzkabinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Eine Spritzkabine ist eine Gesamtheit von Maschinen und von miteinander verbundenen Komponenten wie z. B. technische Lüftung durch einen oder mehrere Ventilator(en), Trockenluftfilter- und/oder Luft-Nassreinigungssystem, Steuer- und Regeleinrichtungen, Heizsystem für die technische Lüftung, automatische Feuerlöscheinrichtung, Warneinrichtungen, elektrische Einrichtungen, die miteinander verbunden sind für das Auftragen von flüssigen organischen Stoffen in einem teilweise oder vollständig umschlossenen räumlichen Bereich (begrenzt durch Wände), damit der Auftrag der Beschichtungsstoffe kontrolliert erfolgen kann.
ANMERKUNG 1 Die Einteilung von Spritzkabinen erfolgt in Anhang G.
Diese Norm beschreibt Verfahren zur Prüfung und Messung dieser Sicherheitsanforderungen, an der Spritzkabine anzubringende Kennzeichnungen und in der Betriebsanleitung Mindestanforderungen für den Betrieb.
Diese Norm gilt nicht für:
- Spritzwände (ein Bereich zum Auftragen von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen, der nur durch die für die Absaugung der Abluft benutzte Wand begrenzt wird);
- kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen gemäß Definition in 3.2;
ANMERKUNG 2 siehe prEN 13355.
- die begrenzenden Wände, wenn diese Teil eines Gebäudes sind und nicht als Teil der Anlage gelten;
- Arbeitsräume, -hallen oder -gebäude zum Lackieren von Werkstücken mit großen Abmessungen (z. B. Flugzeuge);
- Spritzausrüstungen, die in Spritzkabinen verwendet werden und durch EN 1953, EN 50050 und EN 50176 abgedeckt sind;
- Spritzkabinen, die Teil von verketteten Anlagen sind.
ANMER
Reģistrācijas numurs (WIID)
13737
Darbības sfēra
Diese Norm gilt für Spritzkabinen und für Mehrzonen-Spritzkabinen für den Auftrag von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen (Anstrichstoffe, Lacke usw.) unabhängig vom Spritzverfahren und behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die für Spritzkabinen oder Mehrzonen-Spritzkabinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Eine Spritzkabine ist eine Gesamtheit von Maschinen und von miteinander verbundenen Komponenten wie z. B. technische Lüftung durch einen oder mehrere Ventilator(en), Trockenluftfilter- und/oder Luft-Nassreinigungssystem, Steuer- und Regeleinrichtungen, Heizsystem für die technische Lüftung, automatische Feuerlöscheinrichtung, Warneinrichtungen, elektrische Einrichtungen, die miteinander verbunden sind für das Auftragen von flüssigen organischen Stoffen in einem teilweise oder vollständig umschlossenen räumlichen Bereich (begrenzt durch Wände), damit der Auftrag der Beschichtungsstoffe kontrolliert erfolgen kann.
ANMERKUNG 1 Die Einteilung von Spritzkabinen erfolgt in Anhang G.
Diese Norm beschreibt Verfahren zur Prüfung und Messung dieser Sicherheitsanforderungen, an der Spritzkabine anzubringende Kennzeichnungen und in der Betriebsanleitung Mindestanforderungen für den Betrieb.
Diese Norm gilt nicht für:
- Spritzwände (ein Bereich zum Auftragen von flüssigen organischen Beschichtungsstoffen, der nur durch die für die Absaugung der Abluft benutzte Wand begrenzt wird);
- kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen gemäß Definition in 3.2;
ANMERKUNG 2 siehe prEN 13355.
- die begrenzenden Wände, wenn diese Teil eines Gebäudes sind und nicht als Teil der Anlage gelten;
- Arbeitsräume, -hallen oder -gebäude zum Lackieren von Werkstücken mit großen Abmessungen (z. B. Flugzeuge);
- Spritzausrüstungen, die in Spritzkabinen verwendet werden und durch EN 1953, EN 50050 und EN 50176 abgedeckt sind;
- Spritzkabinen, die Teil von verketteten Anlagen sind.
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