Projekta Nr.EN 12753:2005
Nosaukums1.1 Diese Europäische Norm gilt für thermische Reinigungssysteme für Abluft aus Anlagen/Systemen zur Oberflächenbehandlung wie im Folgenden angegeben, bei denen die Konzentrationen der zu reinigenden Abluft (für die Zwecke dieser Europäischen Norm als "Prozessgas" bezeichnet) am Einlass zum thermischen Reinigungssystem sicher auf die in 5.2.1.2 angegebenen Konzentrationsbereiche beschränkt ist. Anlagen zur Oberflächenbehandlung sind: ¾ Trockner nach EN 1539, Aushärtungseinrichtungen, ¾ Abdunstbereiche, ¾ Beschichtungsanlagen (z. B. Spritzstände und Spritzkabinen), ¾ Anlagen zur Vorbehandlung und Reinigung mit brennbaren Lösemitteln von Produkten oder Einrichtungen (z. B. für Dosen, Fässer, Gebinde oder Container), ¾ Zugehörige Lösemitteltransporteinrichtungen. Diese Europäische Norm behandelt nur die signifikanten Brand- und Explosionsgefährdungen wie in Abschnitt 4 aufgeführt, bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen. In dieser Europäischen Norm werden folgende Arten der thermischen Reinigung behandelt: ¾ direkte Verbrennung, ¾ katalytische Verbrennung. (siehe Definitionen in 3.1.1 und 3.1.2). Diese Europäische Norm muss in Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen in EN 746-1 und EN 746-2 verwendet werden. Für die Zwecke dieser Europäischen Norm besteht ein thermisches Reinigungssystem aus folgenden Komponenten: Ventilator(en), Wärmetauscher, Reaktionszone, Haupt- und Hilfsbrenner, kraftbetriebene Drosselklappen, Steuer- und Energiekreise, die zusammengefügt wurden, um die Oxidation von brennbaren Stoffen, vorwiegend flüchtigen organischen Verbindungen, zu bewirken. ANMERKUNG Thermische Reinigungssysteme sind im Allgemeinen mit Systemen verbunden, die z. B. von prEN 1010-1, EN 1539, EN 12215, EN 12921-1 und EN 12921-3 abgedeckt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)13741
Darbības sfēra1.1 Diese Europäische Norm gilt für thermische Reinigungssysteme für Abluft aus Anlagen/Systemen zur Oberflächenbehandlung wie im Folgenden angegeben, bei denen die Konzentrationen der zu reinigenden Abluft (für die Zwecke dieser Europäischen Norm als "Prozessgas" bezeichnet) am Einlass zum thermischen Reinigungssystem sicher auf die in 5.2.1.2 angegebenen Konzentrationsbereiche beschränkt ist. Anlagen zur Oberflächenbehandlung sind: ¾ Trockner nach EN 1539, Aushärtungseinrichtungen, ¾ Abdunstbereiche, ¾ Beschichtungsanlagen (z. B. Spritzstände und Spritzkabinen), ¾ Anlagen zur Vorbehandlung und Reinigung mit brennbaren Lösemitteln von Produkten oder Einrichtungen (z. B. für Dosen, Fässer, Gebinde oder Container), ¾ Zugehörige Lösemitteltransporteinrichtungen. Diese Europäische Norm behandelt nur die signifikanten Brand- und Explosionsgefährdungen wie in Abschnitt 4 aufgeführt, bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen. In dieser Europäischen Norm werden folgende Arten der thermischen Reinigung behandelt: ¾ direkte Verbrennung, ¾ katalytische Verbrennung. (siehe Definitionen in 3.1.1 und 3.1.2). Diese Europäische Norm muss in Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen in EN 746-1 und EN 746-2 verwendet werden. Für die Zwecke dieser Europäischen Norm besteht ein thermisches Reinigungssystem aus folgenden Komponenten: Ventilator(en), Wärmetauscher, Reaktionszone, Haupt- und Hilfsbrenner, kraftbetriebene Drosselklappen, Steuer- und Energiekreise, die zusammengefügt wurden, um die Oxidation von brennbaren Stoffen, vorwiegend flüchtigen organischen Verbindungen, zu bewirken. ANMERKUNG Thermische Reinigungssysteme sind im Allgemeinen mit Systemen verbunden, die z. B. von prEN 1010-1, EN 1539, EN 12215, EN 12921-1 und EN 12921-3 abgedeckt werden.
StatussAtcelts
ICS grupa13.040.40
25.220.01