Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
1.1 Diese Europäische Norm gilt für alle Spritzkabinen für organische Pulverlacke, die in dieser Euro-päischen Norm als "Pulverbeschichtungskabinen" bezeichnet werden, d. h. Maschinen und die zugehörige Ausrüstung für automatische und/oder manuelle Pulverbeschichtungsprozesse.
Diese Europäische Norm gilt für alle Pulverbeschichtungskabinen mit folgender Ausrüstung:
- System für die technische Lüftung,
- Luftfilter- und Pulverlack-Rückgewinnungssystem,
- Rückführsystem für Pulverlacke,
- Systeme für die Zufuhr und den Umlauf für Beschichtungsstoffe (z. B. Trichter oder Tanks, Zubereitung und Transport, Zufuhr neuer Pulverlacke),
- Klimaanlage,
- automatisches Reinigungssystem,
- Steuer- und Regeleinrichtungen,
- Brandmeldesystem und Verriegelungseinrichtungen,
- Explosionsschutz-System,
- mechanische Aspekte bezüglich Fördersystemen und Dreheinrichtungen innerhalb der Pulver-beschichtungskabine,
- elektrische Ausrüstung,
- kraftbetriebene Türen und Tore,
die miteinander in einem teilweise oder vollständig umschlossenen räumlichen Bereich (begrenzt durch Wände) für das kontrollierte Auftragen von organischen Pulverlacken verbunden sind.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und gefähr-denden Ereignisse, die auf Pulverbeschichtungskabinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entspre-chend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
ANMERKUNG Die Einteilung von Pulverbeschichtungskabinen ist in Anhang C beschrieben.
Weiterhin legt diese Norm fest:
- den Umfang der Kennzeichnung,
- die Mindestanforderungen für die Verwendung.
1.2 Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Pulverbeschichtungskabinen, in denen die Beschichtung durch Eintauchen in ein Fluidisierungsbad erfolgt;
b) Pulverbeschichtungskabinen zum Auftragen von nichtbrennbaren und anorganischen Pulverlacken und Flock;
(...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
32736
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm gilt für alle Spritzkabinen für organische Pulverlacke, die in dieser Euro-päischen Norm als "Pulverbeschichtungskabinen" bezeichnet werden, d. h. Maschinen und die zugehörige Ausrüstung für automatische und/oder manuelle Pulverbeschichtungsprozesse.
Diese Europäische Norm gilt für alle Pulverbeschichtungskabinen mit folgender Ausrüstung:
- System für die technische Lüftung,
- Luftfilter- und Pulverlack-Rückgewinnungssystem,
- Rückführsystem für Pulverlacke,
- Systeme für die Zufuhr und den Umlauf für Beschichtungsstoffe (z. B. Trichter oder Tanks, Zubereitung und Transport, Zufuhr neuer Pulverlacke),
- Klimaanlage,
- automatisches Reinigungssystem,
- Steuer- und Regeleinrichtungen,
- Brandmeldesystem und Verriegelungseinrichtungen,
- Explosionsschutz-System,
- mechanische Aspekte bezüglich Fördersystemen und Dreheinrichtungen innerhalb der Pulver-beschichtungskabine,
- elektrische Ausrüstung,
- kraftbetriebene Türen und Tore,
die miteinander in einem teilweise oder vollständig umschlossenen räumlichen Bereich (begrenzt durch Wände) für das kontrollierte Auftragen von organischen Pulverlacken verbunden sind.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und gefähr-denden Ereignisse, die auf Pulverbeschichtungskabinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entspre-chend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
ANMERKUNG Die Einteilung von Pulverbeschichtungskabinen ist in Anhang C beschrieben.
Weiterhin legt diese Norm fest:
- den Umfang der Kennzeichnung,
- die Mindestanforderungen für die Verwendung.
1.2 Diese Europäische Norm gilt nicht für:
a) Pulverbeschichtungskabinen, in denen die Beschichtung durch Eintauchen in ein Fluidisierungsbad erfolgt;
b) Pulverbeschichtungskabinen zum Auftragen von nichtbrennbaren und anorganischen Pulverlacken und Flock;
(...)