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Dieses Dokument gilt für Konstruktion und Herstellung von Mischgeräten für flüssige Beschichtungsstoffe
mit einer Behältergröße von ≤ 10 l zur Verwendung in der Fahrzeugreparaturlackierung und deren
Zulieferern von Beschichtungsstoffen.
Die durch diese Norm abgedeckten druckbetriebenen Teile der Maschinen dürfen die in der Druckgeräte-
Richtlinie 97/23/EG, Artikel 9 festgelegte Kategorie I nicht übersteigen.
ANMERKUNG Die druckbetriebenen Teile von Maschinen, auf die in dieser Norm verwiesen wird und die die Kategorie
I der Druckgeräterichtlinie übersteigen, können zu einer zusätzlichen Anwendung der Druckgeräte-Richtlinie führen.
Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse,
die auf Mischgeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren
Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Mischgeräte können für den Rühr- oder Rüttelbetrieb ausgelegt sein und sind mit folgender Ausrüstung
ausgestattet:
⎯ Mischschrank;
⎯ Rührer;
⎯ Rüttler;
⎯ Antriebseinheit mit zugehörigen Einrichtungen;
⎯ Behälter für den Beschichtungsstoff;
⎯ Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen;
⎯ Beleuchtung;
⎯ Heiz- und/oder Klimatisierungssystem innerhalb des Mischschrankes.
Das Mischgerät kann ortsfest oder ortsbeweglich sein.
1.2 Diese Norm gilt nicht für:
⎯ Mischgeräte mit
⎯ Druckbehältern;
⎯ offenen und geschlossenen Behältern für Beschichtungsstoffe mit mehr als 10 l Inhalt;
⎯ handgeführte Mischwerkzeuge.
1.3 Dieses Dokument gilt nicht für Mischgeräte für Beschichtungsstoffe, die hergestellt wurden, bevor CEN
dieses Dokument veröffentlicht hat.
Reģistrācijas numurs (WIID)
35077
Darbības sfēra
Dieses Dokument gilt für Konstruktion und Herstellung von Mischgeräten für flüssige Beschichtungsstoffe
mit einer Behältergröße von ≤ 10 l zur Verwendung in der Fahrzeugreparaturlackierung und deren
Zulieferern von Beschichtungsstoffen.
Die durch diese Norm abgedeckten druckbetriebenen Teile der Maschinen dürfen die in der Druckgeräte-
Richtlinie 97/23/EG, Artikel 9 festgelegte Kategorie I nicht übersteigen.
ANMERKUNG Die druckbetriebenen Teile von Maschinen, auf die in dieser Norm verwiesen wird und die die Kategorie
I der Druckgeräterichtlinie übersteigen, können zu einer zusätzlichen Anwendung der Druckgeräte-Richtlinie führen.
Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse,
die auf Mischgeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren
Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Mischgeräte können für den Rühr- oder Rüttelbetrieb ausgelegt sein und sind mit folgender Ausrüstung
ausgestattet:
⎯ Mischschrank;
⎯ Rührer;
⎯ Rüttler;
⎯ Antriebseinheit mit zugehörigen Einrichtungen;
⎯ Behälter für den Beschichtungsstoff;
⎯ Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen;
⎯ Beleuchtung;
⎯ Heiz- und/oder Klimatisierungssystem innerhalb des Mischschrankes.
Das Mischgerät kann ortsfest oder ortsbeweglich sein.
1.2 Diese Norm gilt nicht für:
⎯ Mischgeräte mit
⎯ Druckbehältern;
⎯ offenen und geschlossenen Behältern für Beschichtungsstoffe mit mehr als 10 l Inhalt;
⎯ handgeführte Mischwerkzeuge.
1.3 Dieses Dokument gilt nicht für Mischgeräte für Beschichtungsstoffe, die hergestellt wurden, bevor CEN
dieses Dokument veröffentlicht hat.