Projekta Nr.EN 1915-1:2001
Nosaukums1 Anwendungsbereich Dieser Teil von EN 1915 gilt für Bodengeräte, die entsprechend den vom Hersteller festgelegten Betriebsbedingungen im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden. Er enthält die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an diese Geräte. Dieser Teil von EN 1915 behandelt die technischen Anforderungen zum Minimieren der in Abschnitt 4 angegebenen Gefährdungen, die bei Betrieb oder Wartung unter den vom Hersteller oder seinem autorisierten Bevollmächtigten festgelegten Bedingungen entstehen können. Für die in der Normenreihe EN 12312 festgelegten spezifischen Bodengeräte ist dieser Teil von EN 1915 zusammen mit jenen Normen anzuwenden (siehe auch Vorwort). Dieser Teil von EN 1915 gilt nicht für fahrzeugtechnische Teile, die an Luftfahrt-Bodengeräten entsprechend ihrer konstruktiven Bestimmung unverändert Verwendung finden. In diesem Teil von EN 1915 sind für folgende Aspekte keine zusätzlichen Festlegungen enthalten: ¾ Betrieb außerhalb des Flughafens; ¾ Betrieb unter erschwerten Bedingungen, z. B. bei Umgebungstemperaturen unter - 20 °C oder über 50 °C, in tropischer oder gesättigter Salz-Atmosphäre oder in starken magnetischen oder Strahlungs-feldern; ¾ Betrieb, der besonderen Regelungen unterliegt, z. B. in potentiell explosionsfähiger Atmosphäre, mit Aus- nahme des Betriebs in der Nähe eines Flugzeugtanks beim Betanken; ¾ Gefährdungen aus anderer Energieversorgung als der aus elektrischen Stromnetzen; ¾ Gefährdungen, die während Bau, Transport, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Bodengeräten auftreten; ¾ Gefährdungen aus Windgeschwindigkeiten oberhalb der in dieser Europäischen Norm angegebenen Werte; ¾ direkter Kontakt mit Nahrungsmitteln; ¾ Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Blitze und allgemein jede Art von Naturkatastrophen; ¾ elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); ¾ drahtlose Fernsteuerungen; ¾ durch Lärm und Vibration verursachte Gefährdungen;
Reģistrācijas numurs (WIID)13763
Darbības sfēra1 Anwendungsbereich Dieser Teil von EN 1915 gilt für Bodengeräte, die entsprechend den vom Hersteller festgelegten Betriebsbedingungen im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden. Er enthält die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an diese Geräte. Dieser Teil von EN 1915 behandelt die technischen Anforderungen zum Minimieren der in Abschnitt 4 angegebenen Gefährdungen, die bei Betrieb oder Wartung unter den vom Hersteller oder seinem autorisierten Bevollmächtigten festgelegten Bedingungen entstehen können. Für die in der Normenreihe EN 12312 festgelegten spezifischen Bodengeräte ist dieser Teil von EN 1915 zusammen mit jenen Normen anzuwenden (siehe auch Vorwort). Dieser Teil von EN 1915 gilt nicht für fahrzeugtechnische Teile, die an Luftfahrt-Bodengeräten entsprechend ihrer konstruktiven Bestimmung unverändert Verwendung finden. In diesem Teil von EN 1915 sind für folgende Aspekte keine zusätzlichen Festlegungen enthalten: ¾ Betrieb außerhalb des Flughafens; ¾ Betrieb unter erschwerten Bedingungen, z. B. bei Umgebungstemperaturen unter - 20 °C oder über 50 °C, in tropischer oder gesättigter Salz-Atmosphäre oder in starken magnetischen oder Strahlungs-feldern; ¾ Betrieb, der besonderen Regelungen unterliegt, z. B. in potentiell explosionsfähiger Atmosphäre, mit Aus- nahme des Betriebs in der Nähe eines Flugzeugtanks beim Betanken; ¾ Gefährdungen aus anderer Energieversorgung als der aus elektrischen Stromnetzen; ¾ Gefährdungen, die während Bau, Transport, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Bodengeräten auftreten; ¾ Gefährdungen aus Windgeschwindigkeiten oberhalb der in dieser Europäischen Norm angegebenen Werte; ¾ direkter Kontakt mit Nahrungsmitteln; ¾ Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Blitze und allgemein jede Art von Naturkatastrophen; ¾ elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); ¾ drahtlose Fernsteuerungen; ¾ durch Lärm und Vibration verursachte Gefährdungen;
StatussAtcelts
ICS grupa49.100