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Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen, die bei der Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von speziellen Klimatisierungsanlagen bei der Bodenversorgung an Luftfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen, die von einer Klimatisierungsanlage als solches ausgehen, sondern die spezielle Anwendung dieser Anlagen als Luftfahrt Bodengeräte.
Dieses Dokument gilt für alle beweglichen Klimatisierungsanlagen mit Verdampfern für das Kühlen und für das Heizen und Lüften der Kabine von zivilen Luftfahrzeugen von außen (Klimatisierung am Boden).
Beispiele siehe Anhang A.
Es gilt auch für Klimatisierungsanlagen und Zubehör, wie Schläuche und Kupplungen, die an beweglichen Teilen von Fluggastbrücken montiert sind und/oder bewegliche Bauteile von festen, zentralen Klimatisierungsanlagen für Luftfahrzeuge, die an Fluggastbrücken angebracht oder in das Vorfeld integriert sind.
Dieses Dokument enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen.
Lärm und Schwingungen werden in prEN 1915 4 bzw. prEN 1915 3 behandelt.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und vom Verkehr auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Klimatisierungsanlagen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
13781
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen, die bei der Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von speziellen Klimatisierungsanlagen bei der Bodenversorgung an Luftfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen, die von einer Klimatisierungsanlage als solches ausgehen, sondern die spezielle Anwendung dieser Anlagen als Luftfahrt Bodengeräte.
Dieses Dokument gilt für alle beweglichen Klimatisierungsanlagen mit Verdampfern für das Kühlen und für das Heizen und Lüften der Kabine von zivilen Luftfahrzeugen von außen (Klimatisierung am Boden).
Beispiele siehe Anhang A.
Es gilt auch für Klimatisierungsanlagen und Zubehör, wie Schläuche und Kupplungen, die an beweglichen Teilen von Fluggastbrücken montiert sind und/oder bewegliche Bauteile von festen, zentralen Klimatisierungsanlagen für Luftfahrzeuge, die an Fluggastbrücken angebracht oder in das Vorfeld integriert sind.
Dieses Dokument enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen.
Lärm und Schwingungen werden in prEN 1915 4 bzw. prEN 1915 3 behandelt.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und vom Verkehr auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Klimatisierungsanlagen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden.