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Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten
Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Wartungstreppen und -bühnen auftreten
können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten
ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von
offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Wartungs-/Überholungsgesellschaften
als wesentlich erachtet wurden.
Diese Europäische Norm gilt für:
- selbstfahrende Wartungstreppen und -bühnen;
- schleppbare Wartungstreppen und -bühnen, die mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur Höhenanpassung,
Abstützung, ausgerüstet sind,
und die für Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen einschließlich des Zugangs zum Luftfahrzeug bestimmt sind
(Beispiele siehe Anhang A).
ANMERKUNG 1 Kraftbetrieben sollte auch verstanden werden als in Federn gespeicherte menschliche Arbeitskraft
oder hydraulische Akkumulatoren o. Ä. deren gefährliche Wirkung nicht zwangsläufig mit Einstellung der menschlichen
Tätigkeit beendet ist, oder unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten.
ANMERKUNG 2 Zutreffende Abschnitte dieser Europäischen Norm können auch als Grundlage für die Gestaltung von
schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Wartungsdocks, die fest installiert oder nur für den Eindockvorgang beweglich sind.
Diese Europäische Norm enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen.
Lärm und Schwingungen werden in EN 1915-4 und EN 1915-3 behandelt.
Diese Europäische Norm behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestellt und von anderen
Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Wartungstreppen und -bühnen, die vor der Veröffentlichung dieser
Reģistrācijas numurs (WIID)
32777
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten
Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Wartungstreppen und -bühnen auftreten
können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten
ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von
offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Wartungs-/Überholungsgesellschaften
als wesentlich erachtet wurden.
Diese Europäische Norm gilt für:
- selbstfahrende Wartungstreppen und -bühnen;
- schleppbare Wartungstreppen und -bühnen, die mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur Höhenanpassung,
Abstützung, ausgerüstet sind,
und die für Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen einschließlich des Zugangs zum Luftfahrzeug bestimmt sind
(Beispiele siehe Anhang A).
ANMERKUNG 1 Kraftbetrieben sollte auch verstanden werden als in Federn gespeicherte menschliche Arbeitskraft
oder hydraulische Akkumulatoren o. Ä. deren gefährliche Wirkung nicht zwangsläufig mit Einstellung der menschlichen
Tätigkeit beendet ist, oder unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten.
ANMERKUNG 2 Zutreffende Abschnitte dieser Europäischen Norm können auch als Grundlage für die Gestaltung von
schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Wartungsdocks, die fest installiert oder nur für den Eindockvorgang beweglich sind.
Diese Europäische Norm enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen.
Lärm und Schwingungen werden in EN 1915-4 und EN 1915-3 behandelt.
Diese Europäische Norm behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestellt und von anderen
Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Wartungstreppen und -bühnen, die vor der Veröffentlichung dieser