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Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Container-/Paletten-Hubfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument gilt für:
a) Container-/Paletten-Hubfahrzeug (selbstfahrend) mit einer Plattform;
b) Container-/Paletten-Hubfahrzeug (selbstfahrend) mit zwei oder mehr Plattformen;
c) Container-/Paletten-Hubfahrzeug-/Transporter (selbstfahrend);
d) Container-/Paletten-Hubfahrzeug-/Transfer-Plattform (schleppbar).
Dieses Dokument enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen.
ANMERKUNG 1 EN 1915-3 und EN 1915-4 legen die grundlegenden Lärm- und Vibrationsanforderungen fest.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Container-/Paletten-Hubfahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor diese Norm durch CEN veröffentlicht wurde.
ANMERKUNG 2 Bestimmte Maßeinheiten sind in Zoll und Pfund (in Klammern) hinter den entsprechenden metrischen Werten angegeben, da die abzufertigenden Container/Paletten nach dem Zoll Pfund System bemessen werden.
Wenn dieser Teil von EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 anwendet wird, sieht er die Anforderungen an Container-/Paletten-Hubfahrzeuge vor.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33219
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Container-/Paletten-Hubfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument gilt für:
a) Container-/Paletten-Hubfahrzeug (selbstfahrend) mit einer Plattform;
b) Container-/Paletten-Hubfahrzeug (selbstfahrend) mit zwei oder mehr Plattformen;
c) Container-/Paletten-Hubfahrzeug-/Transporter (selbstfahrend);
d) Container-/Paletten-Hubfahrzeug-/Transfer-Plattform (schleppbar).
Dieses Dokument enthält keine Festlegungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen.
ANMERKUNG 1 EN 1915-3 und EN 1915-4 legen die grundlegenden Lärm- und Vibrationsanforderungen fest.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Container-/Paletten-Hubfahrzeuge, die hergestellt wurden, bevor diese Norm durch CEN veröffentlicht wurde.
ANMERKUNG 2 Bestimmte Maßeinheiten sind in Zoll und Pfund (in Klammern) hinter den entsprechenden metrischen Werten angegeben, da die abzufertigenden Container/Paletten nach dem Zoll Pfund System bemessen werden.
Wenn dieser Teil von EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 anwendet wird, sieht er die Anforderungen an Container-/Paletten-Hubfahrzeuge vor.