Projekta Nr.EN 12312-1:2013
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen an Fluggasttreppen zur Verminderung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten, ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Europäische Norm gilt für: a) selbstfahrende Treppen mit Fahrerplatz; b) mitgängergeführte Treppen; c) schleppbare Treppen mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur Höhenanpassung, Abstützungen; d) automatische Nachführeinrichtungen für Treppen; die für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen bestimmt sind. „Kraftbetrieben“ sollte auch verstanden werden als in Federn oder hydraulischen Akkumulatoren o. ä. gespeicherte menschliche Arbeitskraft, deren gefährliche Wirkung nicht zwangsläufig mit Einstellung der menschlichen Tätigkeit beendet ist, oder als unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten weiter bestehen kann. Zutreffende Abschnitte dieser Norm können auch als Grundlage für die Gestaltung von schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen. Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen an Folgendes fest: 1) Absturzgefahren für Personen, die das Luftfahrzeug verlassen, wenn sich die Fluggasttreppe nicht an ihrem Platz befindet; 2) Gefahren, die durch eine sich bewegende Treppe (Rolltreppe) entstehen; 3) Zugang zu Oberdecktüren. Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Fluggasttreppen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Wenn dieser Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 angewendet wird, sieht er die Anforderungen an Fluggasttreppen vor.
Reģistrācijas numurs (WIID)33218
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen an Fluggasttreppen zur Verminderung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten, ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Europäische Norm gilt für: a) selbstfahrende Treppen mit Fahrerplatz; b) mitgängergeführte Treppen; c) schleppbare Treppen mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur Höhenanpassung, Abstützungen; d) automatische Nachführeinrichtungen für Treppen; die für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen bestimmt sind. „Kraftbetrieben“ sollte auch verstanden werden als in Federn oder hydraulischen Akkumulatoren o. ä. gespeicherte menschliche Arbeitskraft, deren gefährliche Wirkung nicht zwangsläufig mit Einstellung der menschlichen Tätigkeit beendet ist, oder als unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten weiter bestehen kann. Zutreffende Abschnitte dieser Norm können auch als Grundlage für die Gestaltung von schleppbaren Treppen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen. Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen an Folgendes fest: 1) Absturzgefahren für Personen, die das Luftfahrzeug verlassen, wenn sich die Fluggasttreppe nicht an ihrem Platz befindet; 2) Gefahren, die durch eine sich bewegende Treppe (Rolltreppe) entstehen; 3) Zugang zu Oberdecktüren. Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Fluggasttreppen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Wenn dieser Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 angewendet wird, sieht er die Anforderungen an Fluggasttreppen vor.
StatussAtcelts
ICS grupa49.100