Projekta Nr.EN 12312-4:2014
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken (PBB) bei vorgesehener Verwendung einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Bevoll-mächtigten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en. Ground Support Equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet werden. Diese Norm gilt für: a) Brücken mit Fahrwerk; b) Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken; c) frei hängende Brücken; für das Ein und Aussteigen von Fluggästen. Sie gilt ab der Verbindung mit dem Abfertigungsgebäude, die beweglich sein kann, z. B. auf zwei Ebenen, um die Ankunfts- und die Abflugsebene voneinander zu trennen, bis zur Verbindung mit dem Luftfahrzeug, einschließlich fester Tunnelverbindungen. Diese Norm gilt nicht für: a) Lift Lounges; b) Fluggasttreppen; c) eine andere Bauart von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge; d) automatisches Positionieren der Fluggastbrücke. Diese Norm enthält keine Anforderungen hinsichtlich der Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. ANMERKUNG EN 1915-3 und EN 1915-4 enthalten allgemeine Anforderungen hinsichtlich Vibration und Lärm von Luftfahrt-Bodengeräten. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Dieser Teil von EN 12312 legt Anforderungen an Fluggastbrücken fest, wenn er in Verbindung mit EN 1915 1, EN 1915 2 und EN 1915 4 angewendet wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)36159
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken (PBB) bei vorgesehener Verwendung einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Bevoll-mächtigten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en. Ground Support Equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet werden. Diese Norm gilt für: a) Brücken mit Fahrwerk; b) Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken; c) frei hängende Brücken; für das Ein und Aussteigen von Fluggästen. Sie gilt ab der Verbindung mit dem Abfertigungsgebäude, die beweglich sein kann, z. B. auf zwei Ebenen, um die Ankunfts- und die Abflugsebene voneinander zu trennen, bis zur Verbindung mit dem Luftfahrzeug, einschließlich fester Tunnelverbindungen. Diese Norm gilt nicht für: a) Lift Lounges; b) Fluggasttreppen; c) eine andere Bauart von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge; d) automatisches Positionieren der Fluggastbrücke. Diese Norm enthält keine Anforderungen hinsichtlich der Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. ANMERKUNG EN 1915-3 und EN 1915-4 enthalten allgemeine Anforderungen hinsichtlich Vibration und Lärm von Luftfahrt-Bodengeräten. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Dieser Teil von EN 12312 legt Anforderungen an Fluggastbrücken fest, wenn er in Verbindung mit EN 1915 1, EN 1915 2 und EN 1915 4 angewendet wird.
StatussAtcelts
ICS grupa49.100