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Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von wie vorgesehen verwendeten Catering-Hubfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von den offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Diese Europäische Norm gilt für selbstfahrende Catering-Hubfahrzeuge mit Fahrerplatz und anhebbarem Kofferaufbau.
Unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Risikobeurteilung zur Identifizierung von zusätzlichen Gefährdungen oder von Einschränkungen bei den Anforderungen dieser Norm für eine besondere Anwendung durchgeführt wird, darf diese Europäische Norm für Catering-Hubfahrzeuge gelten, die für andere Zwecke genutzt werden.
Diese Europäische Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Schwingung verursacht werden.
ANMERKUNG EN 1915-3 und EN 1915-4 enthalten die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der Lärm- und Schwingungsminderung von Luftfahrt-Bodengeräten.
Diese Europäische Norm gilt nicht für pneumatische Systeme.
Diese Europäische Norm gilt nicht für unveränderte Fahrzeugteile, die in der EU und EFTA für öffentliche Verkehrsmittel zugelassen sind, wenn diese an einem Catering-Hubfahrzeug für den Zweck angewendet werden, für den sie konstruktiv ausgelegt sind.
Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Catering-Hubfahrzeuge, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil von EN 12312 umfasst die Anforderungen an Catering-Hubfahrzeuge, wenn er in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 angewendet wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)
36158
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von wie vorgesehen verwendeten Catering-Hubfahrzeugen auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder dessen Beauftragten ausgeführt werden, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von den offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Diese Europäische Norm gilt für selbstfahrende Catering-Hubfahrzeuge mit Fahrerplatz und anhebbarem Kofferaufbau.
Unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Risikobeurteilung zur Identifizierung von zusätzlichen Gefährdungen oder von Einschränkungen bei den Anforderungen dieser Norm für eine besondere Anwendung durchgeführt wird, darf diese Europäische Norm für Catering-Hubfahrzeuge gelten, die für andere Zwecke genutzt werden.
Diese Europäische Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Schwingung verursacht werden.
ANMERKUNG EN 1915-3 und EN 1915-4 enthalten die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der Lärm- und Schwingungsminderung von Luftfahrt-Bodengeräten.
Diese Europäische Norm gilt nicht für pneumatische Systeme.
Diese Europäische Norm gilt nicht für unveränderte Fahrzeugteile, die in der EU und EFTA für öffentliche Verkehrsmittel zugelassen sind, wenn diese an einem Catering-Hubfahrzeug für den Zweck angewendet werden, für den sie konstruktiv ausgelegt sind.
Dieser Teil der EN 12312 gilt nicht für Catering-Hubfahrzeuge, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil von EN 12312 umfasst die Anforderungen an Catering-Hubfahrzeuge, wenn er in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 angewendet wird.