Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken (PBB, en: Passenger Boarding Bridge) bei vorgesehener Verwendung einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ausgeführt werden. Es berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: Ground Support Equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet werden.
Dieses Dokument ist anwendbar für:
a) Brücken mit Fahrwerk;
b) Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken;
c) frei hängende Brücken
für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen. Es ist anwendbar ab der Verbindung mit dem Abfertigungsgebäude, die beweglich sein kann, z. B. auf zwei Ebenen, um die Ankunfts- und die Abflugebene voneinander zu trennen, bis zur Verbindung mit dem Luftfahrzeug, einschließlich fester Tunnelverbindungen.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
d) Lift Lounges;
e) Fluggasttreppen;
f) eine andere Bauart von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge;
g) autonome Positionierung der Fluggastbrücke.
Neben den Anforderungen in EN 1915 4:2004+A1:2009 werden keine weiteren Anforderungen zur Lärmmessung behandelt.
ANMERKUNG EN 1915 4:2004+A1:2009 umfasst allgemeine Lärmanforderungen.
Dieser Teil von EN 12312 ist nicht anwendbar für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil von EN 12312 legt Anforderungen an Fluggastbrücken fest, wenn er in Verbindung mit EN 1915 1:2023 und EN 1915 2:2001+A1:2009 angewendet wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)
72626
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken (PBB, en: Passenger Boarding Bridge) bei vorgesehener Verwendung einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ausgeführt werden. Es berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: Ground Support Equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet werden.
Dieses Dokument ist anwendbar für:
a) Brücken mit Fahrwerk;
b) Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken;
c) frei hängende Brücken
für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen. Es ist anwendbar ab der Verbindung mit dem Abfertigungsgebäude, die beweglich sein kann, z. B. auf zwei Ebenen, um die Ankunfts- und die Abflugebene voneinander zu trennen, bis zur Verbindung mit dem Luftfahrzeug, einschließlich fester Tunnelverbindungen.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
d) Lift Lounges;
e) Fluggasttreppen;
f) eine andere Bauart von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge;
g) autonome Positionierung der Fluggastbrücke.
Neben den Anforderungen in EN 1915 4:2004+A1:2009 werden keine weiteren Anforderungen zur Lärmmessung behandelt.
ANMERKUNG EN 1915 4:2004+A1:2009 umfasst allgemeine Lärmanforderungen.
Dieser Teil von EN 12312 ist nicht anwendbar für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil von EN 12312 legt Anforderungen an Fluggastbrücken fest, wenn er in Verbindung mit EN 1915 1:2023 und EN 1915 2:2001+A1:2009 angewendet wird.