Projekta Nr.EN 12312-4:2003+A1:2009
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Norm gilt für: ⎯ Brücken mit Fahrwerk; ⎯ Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken; ⎯ frei hängende Brücken, für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen. Sie ist nur anzuwenden auf den Teil zwischen Abfertigungsgebäude und Luftfahrzeug. Ein Beispiel einer typischen Fluggastbrücke ist in Anhang A enthalten. Diese Norm gilt nicht für: ⎯ Lift-Lounges; ⎯ Fluggasttreppen; ⎯ andere Bauarten von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge; oder feste Gebäudeteile, mit denen die Fluggastbrücke verbunden ist. Diese Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. !Es ist beabsichtigt, diesen Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 (für Fahrzeuge) und EN 1915-4 anzuwenden."
Reģistrācijas numurs (WIID)32773
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Norm gilt für: ⎯ Brücken mit Fahrwerk; ⎯ Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken; ⎯ frei hängende Brücken, für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen. Sie ist nur anzuwenden auf den Teil zwischen Abfertigungsgebäude und Luftfahrzeug. Ein Beispiel einer typischen Fluggastbrücke ist in Anhang A enthalten. Diese Norm gilt nicht für: ⎯ Lift-Lounges; ⎯ Fluggasttreppen; ⎯ andere Bauarten von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge; oder feste Gebäudeteile, mit denen die Fluggastbrücke verbunden ist. Diese Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. !Es ist beabsichtigt, diesen Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 (für Fahrzeuge) und EN 1915-4 anzuwenden."
StatussAtcelts
ICS grupa49.100