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Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten
Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Enteisern und Geräten auftreten
können, die ausschließlich für das Enteisen und Waschen von Luftfahrzeugen mit Enteisungs-, Vereisungsschutz-
oder Waschflüssigkeiten konstruiert sind, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des
Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und
Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs-
und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
ANMERKUNG Die Sicherheit des Luftfahrzeugs im Zusammenhang mit den Enteisungs-/Vereisungsschutzarbeiten ist in
dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Jede, auch geringe Enteisungs- oder Vereisungsschutzmaßnahme hat direkten
Einfluss auf die Flugsicherheit beim Start. In erster Linie ist die Auswahl der Flüssigkeiten und der Methoden für die
Verhütung von Flugunfällen, die sich aus der Vereisung während des Fluges ergeben können, maßgebend, jedoch können
darauf auch die Konstruktion des Enteisungs-/Vereisungsschutzgerätes sowie betriebliche Gegebenheiten Einfluss haben.
Diese luftfahrttechnischen Gesichtspunkte sind in dieser Europäischen Norm nicht behandelt (siehe hierzu auch Joint
Aviation authorities (Gemeinsame Europäische Luftfahrtbehörde), Joint Aviation Regulations (JAR) JAR-OPS Teil D 1.345
und damit im Zusammenhang stehendes Material).
Diese Norm gilt für:
⎯ selbstfahrende Enteiser mit fester Plattform oder mit Ausleger;
⎯ schleppbare Enteiser mit fester Plattform oder mit Ausleger;
⎯ stationäre Enteisungs-/Vereisungsschutzanlagen (z. B. mit Flüssigkeitssystem für Enteisung oder
Vereisungsschutz ausgerüstete Ausleger-, Bock- oder Turmdrehkrane).
Reģistrācijas numurs (WIID)
32775
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten
Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Enteisern und Geräten auftreten
können, die ausschließlich für das Enteisen und Waschen von Luftfahrzeugen mit Enteisungs-, Vereisungsschutz-
oder Waschflüssigkeiten konstruiert sind, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des
Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Funktions- und
Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs-
und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
ANMERKUNG Die Sicherheit des Luftfahrzeugs im Zusammenhang mit den Enteisungs-/Vereisungsschutzarbeiten ist in
dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Jede, auch geringe Enteisungs- oder Vereisungsschutzmaßnahme hat direkten
Einfluss auf die Flugsicherheit beim Start. In erster Linie ist die Auswahl der Flüssigkeiten und der Methoden für die
Verhütung von Flugunfällen, die sich aus der Vereisung während des Fluges ergeben können, maßgebend, jedoch können
darauf auch die Konstruktion des Enteisungs-/Vereisungsschutzgerätes sowie betriebliche Gegebenheiten Einfluss haben.
Diese luftfahrttechnischen Gesichtspunkte sind in dieser Europäischen Norm nicht behandelt (siehe hierzu auch Joint
Aviation authorities (Gemeinsame Europäische Luftfahrtbehörde), Joint Aviation Regulations (JAR) JAR-OPS Teil D 1.345
und damit im Zusammenhang stehendes Material).
Diese Norm gilt für:
⎯ selbstfahrende Enteiser mit fester Plattform oder mit Ausleger;
⎯ schleppbare Enteiser mit fester Plattform oder mit Ausleger;
⎯ stationäre Enteisungs-/Vereisungsschutzanlagen (z. B. mit Flüssigkeitssystem für Enteisung oder
Vereisungsschutz ausgerüstete Ausleger-, Bock- oder Turmdrehkrane).