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Dieses Dokument behandelt sämtliche signifikante Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf die Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, wie in Abschnitt 4 gelistet, zutreffen und legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter missbräuchlichen Bedingungen, die vom Hersteller oder seinem Beauftragten vernünftigerweise vorhersehbar sind, auftreten können. Es berücksichtigt auch einige Leistungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument ist anwendbar für:
- Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, selbstfahrend oder schleppbar;
- Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, die auf anderen Luftfahrt-Bodengeräten montiert sind;
- Bodenstromzubehör für Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung (einschließlich Zubehör für fest installierte Geräte).
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
- die elektrische Charakteristik der Versorgung, die Ausführung des Versorgungssystems und darauf bezogene Maßnahmen gegen Kontakt;
- elektrische Versorgungssysteme, die nicht für Luftfahrzeuge bestimmt sind;
- elektrische Systeme an Bord von Luftfahrzeugen.
Dieses Dokument legt keine Anforderungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen fest.
Anforderungen an Lärm und Schwingungen werden in EN 1915 4:2004+A1:2009 bzw. EN 1915 3:2004+A1:2009 behandelt.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil von EN 12312 ist nicht anwendbar für Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil von EN 12312 soll in Verbindung mit EN 1915 1:2023, EN 1915 2:2001+A1:2009, EN 1915 3:2004+A1:2009 (für Fahrzeuge) und EN 1915 4:2004+A1:2009 angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
79744
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt sämtliche signifikante Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf die Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, wie in Abschnitt 4 gelistet, zutreffen und legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter missbräuchlichen Bedingungen, die vom Hersteller oder seinem Beauftragten vernünftigerweise vorhersehbar sind, auftreten können. Es berücksichtigt auch einige Leistungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument ist anwendbar für:
- Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, selbstfahrend oder schleppbar;
- Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, die auf anderen Luftfahrt-Bodengeräten montiert sind;
- Bodenstromzubehör für Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung (einschließlich Zubehör für fest installierte Geräte).
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
- die elektrische Charakteristik der Versorgung, die Ausführung des Versorgungssystems und darauf bezogene Maßnahmen gegen Kontakt;
- elektrische Versorgungssysteme, die nicht für Luftfahrzeuge bestimmt sind;
- elektrische Systeme an Bord von Luftfahrzeugen.
Dieses Dokument legt keine Anforderungen hinsichtlich Lärm und Schwingungen fest.
Anforderungen an Lärm und Schwingungen werden in EN 1915 4:2004+A1:2009 bzw. EN 1915 3:2004+A1:2009 behandelt.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieser Teil von EN 12312 ist nicht anwendbar für Ausrüstungen zur Bodenstromversorgung, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil von EN 12312 soll in Verbindung mit EN 1915 1:2023, EN 1915 2:2001+A1:2009, EN 1915 3:2004+A1:2009 (für Fahrzeuge) und EN 1915 4:2004+A1:2009 angewendet werden.