Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von AFE auftreten können, wenn diese bestimmungsgemäß genutzt werden, einschließlich einer vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Leistungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie von Luftverkehrsgesellschaften, Flughafenbetreibern und Betankungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument ist anwendbar für alle Typen von Betankungseinrichtungen für Luftfahrzeuge:
a) Flugfeldtankfahrzeuge;
b) Dispenser;
c) Rücktankfahrzeuge;
d) Hydrantenwartungsfahrzeuge;
e) Hydrantenreinigungsfahrzeuge;
f) stationäre Betankungseinheiten;
die dazu bestimmt sind, Luftfahrzeuge mit Flugkraftstoff zu versorgen, und die für den Betrieb auf Flugfeldern, Hubschrauberlandeplätzen und anderen Bereichen für die Luftfahrzeugbetankung wie Wartungsplätzen vorgesehen sind.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
g) AFE, deren einzige Kraftquelle für das Luftfahrzeugbetanken die unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft ist;
h) Hydrantensysteme, Tanklager, festverlegte Leitungen und Unterflurtanks;
i) spezifische Gefährdungen durch den Betrieb dieser Geräte in potenziell explosiver Atmosphäre;
j) eingebaute Feuerlöschsysteme.
Es gelten keine anderen Anforderungen an Lärm und Schwingungen, als in EN 1915 3:2004+A1:2009 und EN 1915 4:2004+A1:2009 angegeben.
ANMERKUNG EN 1915 3:2004+A1:2009 und EN 1915 4:2004+A1:2009 enthalten die allgemeinen GSE Schwingungs- und Lärmanforderungen.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Betankungseinrichtungen für Luftfahrzeuge, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil der Normenreihe EN 12312 legt die Anforderungen für AFE fest, wenn er in Verbindung mit !EN 1915 1:2023", EN 1915 2:2001+A1:2009, EN 1915 3:2004+A1:2009 (für Fahrzeuge) und EN 1915 4:2004+A1:2009 angewendet wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)
80966
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von AFE auftreten können, wenn diese bestimmungsgemäß genutzt werden, einschließlich einer vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Leistungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie von Luftverkehrsgesellschaften, Flughafenbetreibern und Betankungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden.
Dieses Dokument ist anwendbar für alle Typen von Betankungseinrichtungen für Luftfahrzeuge:
a) Flugfeldtankfahrzeuge;
b) Dispenser;
c) Rücktankfahrzeuge;
d) Hydrantenwartungsfahrzeuge;
e) Hydrantenreinigungsfahrzeuge;
f) stationäre Betankungseinheiten;
die dazu bestimmt sind, Luftfahrzeuge mit Flugkraftstoff zu versorgen, und die für den Betrieb auf Flugfeldern, Hubschrauberlandeplätzen und anderen Bereichen für die Luftfahrzeugbetankung wie Wartungsplätzen vorgesehen sind.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
g) AFE, deren einzige Kraftquelle für das Luftfahrzeugbetanken die unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft ist;
h) Hydrantensysteme, Tanklager, festverlegte Leitungen und Unterflurtanks;
i) spezifische Gefährdungen durch den Betrieb dieser Geräte in potenziell explosiver Atmosphäre;
j) eingebaute Feuerlöschsysteme.
Es gelten keine anderen Anforderungen an Lärm und Schwingungen, als in EN 1915 3:2004+A1:2009 und EN 1915 4:2004+A1:2009 angegeben.
ANMERKUNG EN 1915 3:2004+A1:2009 und EN 1915 4:2004+A1:2009 enthalten die allgemeinen GSE Schwingungs- und Lärmanforderungen.
Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Betankungseinrichtungen für Luftfahrzeuge, die vor der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden.
Dieser Teil der Normenreihe EN 12312 legt die Anforderungen für AFE fest, wenn er in Verbindung mit !EN 1915 1:2023", EN 1915 2:2001+A1:2009, EN 1915 3:2004+A1:2009 (für Fahrzeuge) und EN 1915 4:2004+A1:2009 angewendet wird.