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Diese Technische Spezifikation legt Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der Strafverfolgungsbehörde
(LEA) und den ATSVR-Systembetriebszentren (SOC) fest sowie die Vorgehensweisen, die beide nach
Alarmsignalen von ATSVR-Systemen zu befolgen haben. Für eine optimale Kommunikation enthält diese
Technische Spezifikation außerdem Vorschläge und ein Format für den elektronischen
Informationsaustausch.
ATSVR sind elektronische Systeme, die es einem Kommunikationszentrum oder einer autorisierten
Einrichtung, zum Beispiel einer LEA, ermöglichen, den Aufenthaltsort und den Diebstahlstatus eines
Fahrzeugs zu beobachten. Es können auch weitere Informationen verfügbar sein, darunter Geschwindigkeit
und Richtung des Fahrzeugs. Diese Systeme können durch ein Signal von einem Diebstahlschutzgerät oder
nach Empfang eines Signals von einem autorisierten SOC nach Bestätigung des Diebstahls automatisch
aktiviert werden.
Bei den Systemen kann es sich um Nahbereichs- oder Weitbereichssysteme handeln, die unterschiedliche
Techniken einsetzen können. Sie können das Fahrzeug anhand von fahrzeugseitig vorliegenden Daten oder
durch Bezugnahme auf Daten, die außerhalb des Fahrzeugs vorgehalten werden, identifizieren. Dennoch
sollten die Daten und die Kommunikationsgeschwindigkeit den Anforderungen der vorliegenden
Dokumentenreihe entsprechen. Die Zuverlässigkeit der Systeme sowie gute, beständige Vorgehensweisen
sind außerordentlich wichtig.
Systembetreibern und -nutzern muss bewusst sein, dass das Ausmaß und die zeitliche Festlegung jeder
Reaktion letztendlich in der Verantwortung der LEA liegen, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug sich
nach den Angaben eines ATSVR-Systems aktuell befindet. Es versteht sich, dass bei diesen Systemen auf
internationaler Ebene eine einheitliche Vorgehensweise angewendet werden sollte, wenn sich ein
gestohlenes Fahrzeug in einem anderen Land als dem aufhält, in dem sich das anrufende SOC befindet.
Reģistrācijas numurs (WIID)
25520
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation legt Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der Strafverfolgungsbehörde
(LEA) und den ATSVR-Systembetriebszentren (SOC) fest sowie die Vorgehensweisen, die beide nach
Alarmsignalen von ATSVR-Systemen zu befolgen haben. Für eine optimale Kommunikation enthält diese
Technische Spezifikation außerdem Vorschläge und ein Format für den elektronischen
Informationsaustausch.
ATSVR sind elektronische Systeme, die es einem Kommunikationszentrum oder einer autorisierten
Einrichtung, zum Beispiel einer LEA, ermöglichen, den Aufenthaltsort und den Diebstahlstatus eines
Fahrzeugs zu beobachten. Es können auch weitere Informationen verfügbar sein, darunter Geschwindigkeit
und Richtung des Fahrzeugs. Diese Systeme können durch ein Signal von einem Diebstahlschutzgerät oder
nach Empfang eines Signals von einem autorisierten SOC nach Bestätigung des Diebstahls automatisch
aktiviert werden.
Bei den Systemen kann es sich um Nahbereichs- oder Weitbereichssysteme handeln, die unterschiedliche
Techniken einsetzen können. Sie können das Fahrzeug anhand von fahrzeugseitig vorliegenden Daten oder
durch Bezugnahme auf Daten, die außerhalb des Fahrzeugs vorgehalten werden, identifizieren. Dennoch
sollten die Daten und die Kommunikationsgeschwindigkeit den Anforderungen der vorliegenden
Dokumentenreihe entsprechen. Die Zuverlässigkeit der Systeme sowie gute, beständige Vorgehensweisen
sind außerordentlich wichtig.
Systembetreibern und -nutzern muss bewusst sein, dass das Ausmaß und die zeitliche Festlegung jeder
Reaktion letztendlich in der Verantwortung der LEA liegen, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug sich
nach den Angaben eines ATSVR-Systems aktuell befindet. Es versteht sich, dass bei diesen Systemen auf
internationaler Ebene eine einheitliche Vorgehensweise angewendet werden sollte, wenn sich ein
gestohlenes Fahrzeug in einem anderen Land als dem aufhält, in dem sich das anrufende SOC befindet.