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Diese Norm legt besondere Anforderungen für Implantate zum totalen und partiellen Gelenkersatz, für künstliche Bänder und Knochenzement fest, die im folgenden als Implantate bezeichnet werden. Für die Anwendung dieser Norm werden künstliche Bänder und die zu ihnen gehörenden Befestigungsmittel in den Begriff der Implantate eingeschlossen und werden im folgenden als solche bezeichnet. Sie legt Anforderungen an die beabsichtigte Funktion, Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe, Designprüfung, Herstellung, Verpackung und Bereitstellung von Informationen durch den Hersteller fest.
Reģistrācijas numurs (WIID)
14204
Darbības sfēra
Diese Norm legt besondere Anforderungen für Implantate zum totalen und partiellen Gelenkersatz, für künstliche Bänder und Knochenzement fest, die im folgenden als Implantate bezeichnet werden. Für die Anwendung dieser Norm werden künstliche Bänder und die zu ihnen gehörenden Befestigungsmittel in den Begriff der Implantate eingeschlossen und werden im folgenden als solche bezeichnet. Sie legt Anforderungen an die beabsichtigte Funktion, Konstruktionsmerkmale, Werkstoffe, Designprüfung, Herstellung, Verpackung und Bereitstellung von Informationen durch den Hersteller fest.