CEN/TC 286
Projekta Nr. | LVS EN 12493+A1:2014 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführungsverfahren sowie Prüfungen für geschweißte Druckbehälter für Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG, en: liquefied petroleum gas) und deren angeschweißtes Zubehör fest, die aus Kohlenstoffstahl, Kohlenstoff Manganstahl und mikrolegiertem Stahl hergestellt werden. Es besteht keine Obergrenze für die Größe, da diese durch die Begrenzung der Bruttomasse des Fahrzeuges festgelegt wird. Diese Europäische Norm gilt nicht für Druckbehälter für Tankcontainer. ANMERKUNG 1 Im Sinne dieser Norm ist der Begriff „Straßentankwagen“ entsprechend der Definition im ADR als „fest verbundene Tanks“ und „Aufsetztanks“ zu verstehen. ANMERKUNG 2 Die Ausrüstung der Druckbehälter sowie die Inspektion und Prüfung nach dem Zusammenbau ist durch EN 12252 bzw. EN 14334 abgedeckt. ANMERKUNG 3 Das Baumuster des Straßentankwagens unterliegt entsprechend der Anforderung des ADR einer Zulassung durch die zuständige Behörde. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 41928 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an Werkstoffe, Auslegung, Bau und Ausführungsverfahren sowie Prüfungen für geschweißte Druckbehälter für Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG, en: liquefied petroleum gas) und deren angeschweißtes Zubehör fest, die aus Kohlenstoffstahl, Kohlenstoff Manganstahl und mikrolegiertem Stahl hergestellt werden. Es besteht keine Obergrenze für die Größe, da diese durch die Begrenzung der Bruttomasse des Fahrzeuges festgelegt wird. Diese Europäische Norm gilt nicht für Druckbehälter für Tankcontainer. ANMERKUNG 1 Im Sinne dieser Norm ist der Begriff „Straßentankwagen“ entsprechend der Definition im ADR als „fest verbundene Tanks“ und „Aufsetztanks“ zu verstehen. ANMERKUNG 2 Die Ausrüstung der Druckbehälter sowie die Inspektion und Prüfung nach dem Zusammenbau ist durch EN 12252 bzw. EN 14334 abgedeckt. ANMERKUNG 3 Das Baumuster des Straßentankwagens unterliegt entsprechend der Anforderung des ADR einer Zulassung durch die zuständige Behörde. |
Statuss | Atcelts |
ICS grupa | 23.020.30 23.020.35 |