Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an die Inspektion und Prüfung von Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG), einschließlich des Druckbehälters, der Ausrüstungsteile und der Flüssiggas-Fahrzeug-ausrüstung fest.
Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an die erstmalige Prüfung (nach der Herstellung) des Druckbehälters, siehe EN 12493 oder für die Bedienungsausrüstung des Straßentankwagens, siehe EN 12252.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Straßentankwagen, die in mehrere Abschnitte unterteilt sind.
ANMERKUNG 1 Es besteht keine obere Begrenzung für die Größe der Druckbehälter, da diese durch die maximale Bruttomasse des Fahrzeugs begrenzt wird.
ANMERKUNG 2 Für die Inspektions- und Prüfanforderungen von anderer Ausrüstung als Druckbehälter, Ausrüstungsteile und Flüssiggas-Fahrzeugausrüstung, siehe die jeweiligen anwendbaren Rechtsvorschriften.
Reģistrācijas numurs (WIID)
40299
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an die Inspektion und Prüfung von Straßentankwagen für Flüssiggas (LPG), einschließlich des Druckbehälters, der Ausrüstungsteile und der Flüssiggas-Fahrzeug-ausrüstung fest.
Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an die erstmalige Prüfung (nach der Herstellung) des Druckbehälters, siehe EN 12493 oder für die Bedienungsausrüstung des Straßentankwagens, siehe EN 12252.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Straßentankwagen, die in mehrere Abschnitte unterteilt sind.
ANMERKUNG 1 Es besteht keine obere Begrenzung für die Größe der Druckbehälter, da diese durch die maximale Bruttomasse des Fahrzeugs begrenzt wird.
ANMERKUNG 2 Für die Inspektions- und Prüfanforderungen von anderer Ausrüstung als Druckbehälter, Ausrüstungsteile und Flüssiggas-Fahrzeugausrüstung, siehe die jeweiligen anwendbaren Rechtsvorschriften.