Projekta Nr.EN 14894:2013
NosaukumsDiese Europäische Norm legt Anforderungen an die Stempelung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für Flüssiggas (LPG, en: Liquefied Petroleum Gas) fest, einschließlich: - LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und hergestellt nach EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt nach EN 14893 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - geschweißter LPG-Flaschen aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt nach EN 13110 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt und hergestellt nach EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk. ANMERKUNG 1 Alle diese Gefäßarten werden in der gesamten vorliegenden Norm als „Flaschen“ bezeichnet. Diese Europäische Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung der ADR- oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein könnten. ANMERKUNG 2 Die Kennzeichnung von Flaschen ist in RID/ADR geregelt, welche Vorrang vor jeglichen Abschnitten dieser Europäischen Norm haben. Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU [9] enthält zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung (π-Kennzeichnung).
Reģistrācijas numurs (WIID)37073
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt Anforderungen an die Stempelung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für Flüssiggas (LPG, en: Liquefied Petroleum Gas) fest, einschließlich: - LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und hergestellt nach EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt nach EN 14893 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - geschweißter LPG-Flaschen aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt nach EN 13110 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk; - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt und hergestellt nach EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk. ANMERKUNG 1 Alle diese Gefäßarten werden in der gesamten vorliegenden Norm als „Flaschen“ bezeichnet. Diese Europäische Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung der ADR- oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein könnten. ANMERKUNG 2 Die Kennzeichnung von Flaschen ist in RID/ADR geregelt, welche Vorrang vor jeglichen Abschnitten dieser Europäischen Norm haben. Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU [9] enthält zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung (π-Kennzeichnung).
StatussAtcelts
ICS grupa23.020.30
23.020.35