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Dieser Teil von ISO 17234 stellt eine Ergänzung zu ISO 17234-1 dar und beschreibt ein spezielles Verfahren,
um die Verwendung von bestimmten Azofarbstoffen, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können, in Bedarfsgegenständen
zu ermitteln. Das Verfahren detektiert auch 4-Aminoazobenzol (Solvent Yellow 1), das bereits als
freies Amin ohne eine reduzierende Vorbehandlung in Bedarfsgegenständen vorhanden ist.
Azofarbstoffe, die in der Lage sind 4-Aminoazobenzol abzuspalten, erzeugen unter den Bedingungen nach
ISO 17234-1 die Amine Anilin und 1,4-Phenylendiamin. Die Anwesenheit dieser 4-Aminoazobenzol-Farbstoffe
kann nicht ohne weitere Informationen (z. B. die chemische Struktur des verwendeten Farbstoffes) oder ohne
ein spezielles Verfahren zuverlässig ermittelt werden.
Die Verwendung von bestimmten Azofarbstoffen, die durch reduktive Spaltung der Azogruppe(n) eines oder
mehrere der anderen aromatischen Amine freisetzen können, die in Anhang XVII der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) gelistet sind, mit Ausnahme von 4-Aminoazobenzol, kann mit
diesem Verfahren nicht quantitativ bestimmt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32710
Darbības sfēra
Dieser Teil von ISO 17234 stellt eine Ergänzung zu ISO 17234-1 dar und beschreibt ein spezielles Verfahren,
um die Verwendung von bestimmten Azofarbstoffen, die 4-Aminoazobenzol freisetzen können, in Bedarfsgegenständen
zu ermitteln. Das Verfahren detektiert auch 4-Aminoazobenzol (Solvent Yellow 1), das bereits als
freies Amin ohne eine reduzierende Vorbehandlung in Bedarfsgegenständen vorhanden ist.
Azofarbstoffe, die in der Lage sind 4-Aminoazobenzol abzuspalten, erzeugen unter den Bedingungen nach
ISO 17234-1 die Amine Anilin und 1,4-Phenylendiamin. Die Anwesenheit dieser 4-Aminoazobenzol-Farbstoffe
kann nicht ohne weitere Informationen (z. B. die chemische Struktur des verwendeten Farbstoffes) oder ohne
ein spezielles Verfahren zuverlässig ermittelt werden.
Die Verwendung von bestimmten Azofarbstoffen, die durch reduktive Spaltung der Azogruppe(n) eines oder
mehrere der anderen aromatischen Amine freisetzen können, die in Anhang XVII der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) gelistet sind, mit Ausnahme von 4-Aminoazobenzol, kann mit
diesem Verfahren nicht quantitativ bestimmt werden.