CEN/TC 305
Projekta Nr. | LVS EN 1127-2:2014 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt allgemeine Verfahrensweisen für den Explosionsschutz im Bergbau fest, indem grundlegende Konzepte und Verfahren für die Konstruktion und den Bau von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten dargelegt werden. Diese Europäische Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten der Gruppe I zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können. ANMERKUNG Detaillierte Informationen über spezielle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten sind in entsprechenden Einzelnormen zusammengefasst. Für Konstruktion und Bau von Explosionsschutzmaßnahmen müssen die sicherheitsrelevanten Daten der brennbaren Stoffe und explosionsfähigen Atmosphären bekannt sein. Diese Europäische Norm legt Verfahren zum Erkennen und Beurteilen von gefährlichen Situationen, die zu Explosionen führen können, fest und beschreibt geeignete Planungs- und Fertigungsmaßnahmen, um die erforderliche Sicherheit zu erreichen. Dies wird erreicht durch - Risikobewertung; - Risikoverringerung. Die Sicherheit von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten kann durch das Beseitigen von Gefährdungen und/oder die Begrenzung des Risikos erreicht werden durch a) geeignete konstruktive Auslegung (ohne Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen); b) technische Schutzmaßnahmen; c) Benutzerinformation; d) sonstige Vorsichtsmaßnahmen. Explosionsschutzmaßnahmen nach a) (Vorbeugung) und b) (Schutz) werden in Abschnitt 6 dieser Norm behandelt, Maßnahmen nach c) in Abschnitt 7. Maßnahmen nach d) sind in dieser Europäischen Norm nicht beschrieben. Sie werden in EN ISO 12100:2010, Abschnitt 6, behandelt. Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zum erforderlichen Maß an Sicherheit, wenn die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den für sie geltenden Regeln oder Vorschriften installiert und gewartet werden. Diese Norm gilt für alle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Solche Bereiche können vorliegen, wenn brennbare Stoffe verarbeitet, verwendet oder von den Geräten, Schutzsystemen und Komponenten freigesetzt werden. Sie können auch auftreten in der Umgebung von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten sowie durch die Konstruktionsmaterialien der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten. Da durch Sprengarbeiten möglicherweise explosionsfähige Atmosphären freigesetzt werden können, gilt diese Norm auch für Geräte zur Sprengarbeit, nicht aber für Sprengstoffe und Zünder. Diese Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in allen Anwendungsstadien. Diese Norm ist nicht anwendbar auf: - medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen; - Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Stoffen hervorgerufen wird; - Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosion durch Reaktion von Stoffen mit anderen Oxidationsmitteln als Luftsauerstoff oder durch andere gefährliche Reaktionen oder andere als atmosphärische Bedingungen erfolgen kann; - Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung vorgesehen sind, in der eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann; |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 39087 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt allgemeine Verfahrensweisen für den Explosionsschutz im Bergbau fest, indem grundlegende Konzepte und Verfahren für die Konstruktion und den Bau von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten dargelegt werden. Diese Europäische Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten der Gruppe I zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können. ANMERKUNG Detaillierte Informationen über spezielle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten sind in entsprechenden Einzelnormen zusammengefasst. Für Konstruktion und Bau von Explosionsschutzmaßnahmen müssen die sicherheitsrelevanten Daten der brennbaren Stoffe und explosionsfähigen Atmosphären bekannt sein. Diese Europäische Norm legt Verfahren zum Erkennen und Beurteilen von gefährlichen Situationen, die zu Explosionen führen können, fest und beschreibt geeignete Planungs- und Fertigungsmaßnahmen, um die erforderliche Sicherheit zu erreichen. Dies wird erreicht durch - Risikobewertung; - Risikoverringerung. Die Sicherheit von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten kann durch das Beseitigen von Gefährdungen und/oder die Begrenzung des Risikos erreicht werden durch a) geeignete konstruktive Auslegung (ohne Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen); b) technische Schutzmaßnahmen; c) Benutzerinformation; d) sonstige Vorsichtsmaßnahmen. Explosionsschutzmaßnahmen nach a) (Vorbeugung) und b) (Schutz) werden in Abschnitt 6 dieser Norm behandelt, Maßnahmen nach c) in Abschnitt 7. Maßnahmen nach d) sind in dieser Europäischen Norm nicht beschrieben. Sie werden in EN ISO 12100:2010, Abschnitt 6, behandelt. Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zum erforderlichen Maß an Sicherheit, wenn die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den für sie geltenden Regeln oder Vorschriften installiert und gewartet werden. Diese Norm gilt für alle Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Solche Bereiche können vorliegen, wenn brennbare Stoffe verarbeitet, verwendet oder von den Geräten, Schutzsystemen und Komponenten freigesetzt werden. Sie können auch auftreten in der Umgebung von Geräten, Schutzsystemen und Komponenten sowie durch die Konstruktionsmaterialien der Geräte, Schutzsysteme und Komponenten. Da durch Sprengarbeiten möglicherweise explosionsfähige Atmosphären freigesetzt werden können, gilt diese Norm auch für Geräte zur Sprengarbeit, nicht aber für Sprengstoffe und Zünder. Diese Norm gilt für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in allen Anwendungsstadien. Diese Norm ist nicht anwendbar auf: - medizinische Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in medizinischen Bereichen; - Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosionsgefahr ausschließlich durch die Anwesenheit von Sprengstoffen oder chemisch instabilen Stoffen hervorgerufen wird; - Geräte, Schutzsysteme und Komponenten, bei denen die Explosion durch Reaktion von Stoffen mit anderen Oxidationsmitteln als Luftsauerstoff oder durch andere gefährliche Reaktionen oder andere als atmosphärische Bedingungen erfolgen kann; - Geräte, die zur Verwendung in häuslicher und nichtkommerzieller Umgebung vorgesehen sind, in der eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und lediglich infolge eines unbeabsichtigten Brennstoffaustritts gebildet werden kann; |
Statuss | Standarts spēkā |
ICS grupa | 13.230 73.100.01 |