Projekta Nr.LVS EN 16447:2014
NosaukumsDiese Europäische Norm beschreibt die allgemeinen Anforderungen an Rückschlagklappen, die zur Ent¬kopplung im Falle einer Staubexplosion verwendet werden. Bei einer Rückschlagklappe zur explosionstech¬nischen Entkopplung handelt es sich um ein Schutzsystem, das verhindert, dass sich eine Staubexplosion über Verbindungsrohre oder kanäle in andere Teile der Apparatur oder Anlagenbereiche ausbreitet. Eine Rückschlagklappe zur explosionstechnischen Entkopplung kann die Ausbreitung einer Staubexplosion nur dann stoppen, wenn diese in Gegenrichtung zum üblichen Prozessstrom erfolgt. Sie verhindert nicht die Ausbreitung von Explosionen in Richtung des üblichen Prozessstroms. Diese Europäische Norm legt Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit von Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung fest. Diese Europäische Norm gilt nur für Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung, die zur Vermeidung der Ausbreitung von Explosionen aus einem Behälter über Verbindungs¬rohre oder leitungen in andere Teile der Anlage bestimmt sind. Diese Norm deckt die Trennung bzw. Entkopplung von Behältern ab, die durch Druckentlastung (einschließlich flammenloser Druckentlastung), Explosionsunterdrückung oder explosionsfeste Ausführung geschützt werden. ANMERKUNG 1 Diese Norm ist nur auf Fälle anwendbar, bei denen die Explosion ihren Ausgang in einem Behälter und nicht in Rohren oder Rohrleitungen nimmt. Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung sind nicht dafür vorgesehen, die Übertragung von Bränden oder brennendem Staub durch den regulären Prozessstrom zu verhindern. ANMERKUNG 2 Dies muss bei Risikobeurteilungen berücksichtigt werden. Diese Europäische Norm gilt nur für Staubexplosionen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Explosionen der nachfolgend aufgelisteten Stoffe oder von Gemischen, die derartige Stoffe enthalten: a) Gase, Dämpfe und hybride Gemische; b) chemisch instabile Stoffe; c) Explosivstoffe; d) pyrotechnische Materialien.
Reģistrācijas numurs (WIID)32052
Darbības sfēraDiese Europäische Norm beschreibt die allgemeinen Anforderungen an Rückschlagklappen, die zur Ent¬kopplung im Falle einer Staubexplosion verwendet werden. Bei einer Rückschlagklappe zur explosionstech¬nischen Entkopplung handelt es sich um ein Schutzsystem, das verhindert, dass sich eine Staubexplosion über Verbindungsrohre oder kanäle in andere Teile der Apparatur oder Anlagenbereiche ausbreitet. Eine Rückschlagklappe zur explosionstechnischen Entkopplung kann die Ausbreitung einer Staubexplosion nur dann stoppen, wenn diese in Gegenrichtung zum üblichen Prozessstrom erfolgt. Sie verhindert nicht die Ausbreitung von Explosionen in Richtung des üblichen Prozessstroms. Diese Europäische Norm legt Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit von Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung fest. Diese Europäische Norm gilt nur für Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung, die zur Vermeidung der Ausbreitung von Explosionen aus einem Behälter über Verbindungs¬rohre oder leitungen in andere Teile der Anlage bestimmt sind. Diese Norm deckt die Trennung bzw. Entkopplung von Behältern ab, die durch Druckentlastung (einschließlich flammenloser Druckentlastung), Explosionsunterdrückung oder explosionsfeste Ausführung geschützt werden. ANMERKUNG 1 Diese Norm ist nur auf Fälle anwendbar, bei denen die Explosion ihren Ausgang in einem Behälter und nicht in Rohren oder Rohrleitungen nimmt. Rückschlagklappen zur explosionstechnischen Entkopplung sind nicht dafür vorgesehen, die Übertragung von Bränden oder brennendem Staub durch den regulären Prozessstrom zu verhindern. ANMERKUNG 2 Dies muss bei Risikobeurteilungen berücksichtigt werden. Diese Europäische Norm gilt nur für Staubexplosionen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Explosionen der nachfolgend aufgelisteten Stoffe oder von Gemischen, die derartige Stoffe enthalten: a) Gase, Dämpfe und hybride Gemische; b) chemisch instabile Stoffe; c) Explosivstoffe; d) pyrotechnische Materialien.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa13.230
23.060.50