Projekta Nr.EN 14986:2007
NosaukumsDiese Norm legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G Kategorien 1, 2 und 3, und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. Betriebsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von Ventilatoren, die von dieser Norm erfasst werden, sind in Abschnitt 4 definiert. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Ventilatoren für die Verwendung im Zusammenhang mit Gasen der Gruppe II C, die im Anhang zu EN 50014 verzeichnet sind. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Gruppe I Ventilatoren (Ventilatoren für den Bergbau), Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen, Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren . ANMERKUNG 1 Anforderung an Gruppe I Ventilatoren sind in EN 1710 enthalten. Diese Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilator-Einheiten fest, die für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entsteht, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb, außerhalb, oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. Diese Norm gilt für Ventilatoren, die in umgebenden Atmosphären mit einem absoluten Druck von 0,8 bar bis 1,1 bar, Temperaturen von - 20 °C bis + 60 °C und maximal 21 % Volumenanteil Sauerstoff bei einer aerodynamischen Energie-Zunahme von weniger als 25 kJ/kg arbeiten. ANMERKUNG 2 Diese Norm kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen. In diesem Fall sollte durch Bewertung des Zündrisikos, der vorgeschlagenen Zündschutzart, der zusätzlichen Prüfung (falls erforderlich), der Hersteller-Kennzeichnung, der technischen Dokumentation und Betriebsanweisungen dem Benutzer die Eignung der Ventilatoren eindeutig dargestellt und nachgewiesen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)14908
Darbības sfēraDiese Norm legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G Kategorien 1, 2 und 3, und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. Betriebsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von Ventilatoren, die von dieser Norm erfasst werden, sind in Abschnitt 4 definiert. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Ventilatoren für die Verwendung im Zusammenhang mit Gasen der Gruppe II C, die im Anhang zu EN 50014 verzeichnet sind. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Gruppe I Ventilatoren (Ventilatoren für den Bergbau), Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen, Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren . ANMERKUNG 1 Anforderung an Gruppe I Ventilatoren sind in EN 1710 enthalten. Diese Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilator-Einheiten fest, die für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entsteht, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb, außerhalb, oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. Diese Norm gilt für Ventilatoren, die in umgebenden Atmosphären mit einem absoluten Druck von 0,8 bar bis 1,1 bar, Temperaturen von - 20 °C bis + 60 °C und maximal 21 % Volumenanteil Sauerstoff bei einer aerodynamischen Energie-Zunahme von weniger als 25 kJ/kg arbeiten. ANMERKUNG 2 Diese Norm kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen. In diesem Fall sollte durch Bewertung des Zündrisikos, der vorgeschlagenen Zündschutzart, der zusätzlichen Prüfung (falls erforderlich), der Hersteller-Kennzeichnung, der technischen Dokumentation und Betriebsanweisungen dem Benutzer die Eignung der Ventilatoren eindeutig dargestellt und nachgewiesen werden.
StatussAtcelts
ICS grupa23.120
29.260.20