Projekta Nr.EN 14986:2024
Nosaukums1.1 Dieses Dokument legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) Kategorien 1, 2 und 3 und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. ANMERKUNG Betriebsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von Ventilatoren, die von diesem Dokument erfasst werden, sind in Abschnitt 4 definiert. 1.3 Dieses Dokument legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entstehen, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb (durch das geförderte Fluid [entflammbar oder nicht]), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. Dieses Dokument behandelt mechanische Geräte, insbesondere Ventilatoren. Die wie in EN ISO 80079 37:2016 festgelegte „Zündschutzart“ ist konstruktive Sicherheit. 1.4 Dieses Dokument ist anwendbar auf Ventilatoren, die in Umgebungsluft und unter üblichen atmosphärischen Bedingungen an der Saugseite betrieben werden, für die gilt - absolute Drücke von 0,8 bar bis 1,1 bar; - und Temperaturen von −20 °C bis +60 °C; - und ein höchstmöglicher Volumenanteil des Sauerstoffgehalts von 21 %; - und ein aerodynamischer Energieanstieg von weniger als 25 kJ/kg. ANMERKUNG 1 25 kJ/kg entsprechen 30 kPa bei einer Eintrittsdichte von 1,2 kg/m3. Dieses Dokument kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen, oder in Fällen, in denen andere Werkstoffpaarungen verwendet werden müssen. In diesem Fall müssen die Zündgefahrenbewertung, der vorgesehene Zündschutz, zusätzliche Prüfungen (falls erforderlich), die Herstellerkennzeichnung, die technische Dokumentation und Anweisungen an den Betreiber die Bedingungen, denen der Ventilator ausgesetzt sein kann, angeben und die Eignung des Geräts nachweisen. ANMERKUNG 2 Temperaturen unter −20 °C können in Erwägung gezogen werden. Die Eignung von Werkstoffen kann die spezifische Bewertung dieser Temperaturen erfordern. Bei geringeren Temperaturen steigt der Explosionsdruck, was zu erhöhten Prüfdrücken (siehe Abschnitt A.3) führt und spezifisches Prüfen erfordern kann. Obwohl die atmosphärischen Standardbedingungen in EN ISO 80079 36:2016 einen Temperaturbereich für die Atmosphäre von −20 °C bis +60 °C definieren, liegt der gewöhnliche Umgebungstemperaturbereich für die Geräte zwischen −20 °C und +40 °C, sofern nicht anders festgelegt und gekennzeichnet. 1.5 Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: - Ventilatoren der Gruppe I (Ventilatoren für den Bergbau); - Explosionsgruppe IIC (außer Wasserstoff); - Ventilatoren der Kategorie 1D; - Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen; - Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren, Fahrzeuge oder Elektromotoren. ANMERKUNG 1 Maßnahmen für Ventilatoren der Kategorie 1D sind in EN 1127 1:2019 angegeben. ANMERKUNG 2 Maßnahmen für Explosionsgruppe IIC (außer Wasserstoff) sind in EN 1127 1:2019 angegeben. ANMERKUNG 3 Maßnahmen für die Explosionsgruppe I sind in EN ISO/IEC 80079 38:2016 und EN 1127 2:2014 angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)74737
Darbības sfēra1.1 Dieses Dokument legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) Kategorien 1, 2 und 3 und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. ANMERKUNG Betriebsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von Ventilatoren, die von diesem Dokument erfasst werden, sind in Abschnitt 4 definiert. 1.3 Dieses Dokument legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entstehen, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb (durch das geförderte Fluid [entflammbar oder nicht]), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. Dieses Dokument behandelt mechanische Geräte, insbesondere Ventilatoren. Die wie in EN ISO 80079 37:2016 festgelegte „Zündschutzart“ ist konstruktive Sicherheit. 1.4 Dieses Dokument ist anwendbar auf Ventilatoren, die in Umgebungsluft und unter üblichen atmosphärischen Bedingungen an der Saugseite betrieben werden, für die gilt - absolute Drücke von 0,8 bar bis 1,1 bar; - und Temperaturen von −20 °C bis +60 °C; - und ein höchstmöglicher Volumenanteil des Sauerstoffgehalts von 21 %; - und ein aerodynamischer Energieanstieg von weniger als 25 kJ/kg. ANMERKUNG 1 25 kJ/kg entsprechen 30 kPa bei einer Eintrittsdichte von 1,2 kg/m3. Dieses Dokument kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen, oder in Fällen, in denen andere Werkstoffpaarungen verwendet werden müssen. In diesem Fall müssen die Zündgefahrenbewertung, der vorgesehene Zündschutz, zusätzliche Prüfungen (falls erforderlich), die Herstellerkennzeichnung, die technische Dokumentation und Anweisungen an den Betreiber die Bedingungen, denen der Ventilator ausgesetzt sein kann, angeben und die Eignung des Geräts nachweisen. ANMERKUNG 2 Temperaturen unter −20 °C können in Erwägung gezogen werden. Die Eignung von Werkstoffen kann die spezifische Bewertung dieser Temperaturen erfordern. Bei geringeren Temperaturen steigt der Explosionsdruck, was zu erhöhten Prüfdrücken (siehe Abschnitt A.3) führt und spezifisches Prüfen erfordern kann. Obwohl die atmosphärischen Standardbedingungen in EN ISO 80079 36:2016 einen Temperaturbereich für die Atmosphäre von −20 °C bis +60 °C definieren, liegt der gewöhnliche Umgebungstemperaturbereich für die Geräte zwischen −20 °C und +40 °C, sofern nicht anders festgelegt und gekennzeichnet. 1.5 Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: - Ventilatoren der Gruppe I (Ventilatoren für den Bergbau); - Explosionsgruppe IIC (außer Wasserstoff); - Ventilatoren der Kategorie 1D; - Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen; - Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren, Fahrzeuge oder Elektromotoren. ANMERKUNG 1 Maßnahmen für Ventilatoren der Kategorie 1D sind in EN 1127 1:2019 angegeben. ANMERKUNG 2 Maßnahmen für Explosionsgruppe IIC (außer Wasserstoff) sind in EN 1127 1:2019 angegeben. ANMERKUNG 3 Maßnahmen für die Explosionsgruppe I sind in EN ISO/IEC 80079 38:2016 und EN 1127 2:2014 angegeben.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa23.120