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Inertisieren ist eine Maßnahme zum Explosionsschutz. Durch das Einbringen eines Inertgases in eine gegen Explosionen zu schützende Anlage wird der Sauerstoffgehalt unter eine bestimmte Konzentration gesenkt, bis keine Explosion mehr möglich ist. Der Zusatz von ausreichend Inertgas, um ein Gemisch nicht brennbar zu machen, wenn es mit Luft gemischt wird (totale Inertisierung) ist nur in seltenen Fällen erforderlich. Die Anforderungen an totales Inertisieren werden erläutert. Eine Zugabe von Inertgas kann ebenfalls eingesetzt werden, um die Zünd- und Explosionseigenschaften einer explosionsfähigen Atmosphäre zu beeinflussen.
Die Leitsätze für Inertisierung gelten auch zur Vermeidung von Explosionen im Brandfall.
Die folgenden Fälle sind durch die Leitsätze nicht abgedeckt:
Inertstaub wird einem brennbaren Staub beigemischt;
Verhinderung der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre durch flammenlöschende Drahtgewebe in offenen Räumen von Behältern oder Tanks;
Brandbekämpfung;
Vermeiden einer explosionsfähigen Atmosphäre durch Überschreiten der oberen Explosionsgrenze eines brennbaren Stoffes.
Ein für den Explosionsschutz ausreichendes Inertisieren ist keine Schutzmaßnahme zur Brandverhütung, gegen Selbstentzündung, exotherme Reaktionen oder eine Deflagration von Staubschichten und ablagerungen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
23048
Darbības sfēra
Inertisieren ist eine Maßnahme zum Explosionsschutz. Durch das Einbringen eines Inertgases in eine gegen Explosionen zu schützende Anlage wird der Sauerstoffgehalt unter eine bestimmte Konzentration gesenkt, bis keine Explosion mehr möglich ist. Der Zusatz von ausreichend Inertgas, um ein Gemisch nicht brennbar zu machen, wenn es mit Luft gemischt wird (totale Inertisierung) ist nur in seltenen Fällen erforderlich. Die Anforderungen an totales Inertisieren werden erläutert. Eine Zugabe von Inertgas kann ebenfalls eingesetzt werden, um die Zünd- und Explosionseigenschaften einer explosionsfähigen Atmosphäre zu beeinflussen.
Die Leitsätze für Inertisierung gelten auch zur Vermeidung von Explosionen im Brandfall.
Die folgenden Fälle sind durch die Leitsätze nicht abgedeckt:
Inertstaub wird einem brennbaren Staub beigemischt;
Verhinderung der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre durch flammenlöschende Drahtgewebe in offenen Räumen von Behältern oder Tanks;
Brandbekämpfung;
Vermeiden einer explosionsfähigen Atmosphäre durch Überschreiten der oberen Explosionsgrenze eines brennbaren Stoffes.
Ein für den Explosionsschutz ausreichendes Inertisieren ist keine Schutzmaßnahme zur Brandverhütung, gegen Selbstentzündung, exotherme Reaktionen oder eine Deflagration von Staubschichten und ablagerungen.