Projekta Nr.EN 14986:2017
Nosaukums1.1 Diese Europäische Norm legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) Kategorien 1, 2 und 3 und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. ANMERKUNG 1 Betriebsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von Ventilatoren, die von dieser Europäischen Norm erfasst werden, sind in Abschnitt 4 definiert. ANMERKUNG 2 Technische Anforderungen an Ventilatoren der Kategorie 1 D sind in diesem Dokument nicht enthalten. An Orten, an denen regelmäßig explosionsfähige Staubatmosphären gefördert werden, sind wahrscheinlich Explosionsschutzmaßnahmen gemäß Beschreibung in EN 1127-1 erforderlich. 1.2 Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar auf Gruppe-I-Ventilatoren (Ventilatoren für den Bergbau), Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen sowie Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren. ANMERKUNG 1 Anforderungen an Gruppe-I-Ventilatoren sind in EN 1710 enthalten. ANMERKUNG 2 Die Anforderungen an elektrische Bauteile werden durch Verweisungen auf Normen für elektrische Geräte behandelt. 1.3 Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entstehen, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb (durch die geförderte Atmosphäre (entflammbar oder nicht), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. 1.4 Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Ventilatoren, die in Umgebungsluft und unter normalen atmosphärischen Bedingungen an der Eintrittsseite betrieben werden, für die gilt: - absolute Drücke von 0,8 bar bis 1,1 bar; - und Temperaturen zwischen −20 °C und +60 °C; - und einem höchstmöglichen Volumenanteil des Sauerstoffgehalts von 21 %; - und einem aerodynamischen Energieanstieg von weniger als 25 kJ/kg. ANMERKUNG 1 25 kJ entsprechen 30 kPa bei einer Eintrittsdichte von 1,2 kg/m3. Diese Europäische Norm kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen, oder in Fällen, in denen andere Werkstoffpaarungen verwendet werden müssen. In diesem Fall sollten die Bewertung des Zündrisikos, der vorgesehene Zündschutz, zusätzliche Prüfung (falls erforderlich), Herstellerkennzeichnung, technische Dokumentation und Anweisungen an den Benutzer klar nachweisen, dass die Ventilatoren für die Bedingungen, auf die sie treffen können, geeignet sind. Diese Europäische Norm sollte nicht für in Dieselmotoren, Fahrzeugen oder Elektromotoren integrierte Ventilatoren gelten. ANMERKUNG 2 Undatierte Verweisungen im Hauptteil der Norm beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe.
Reģistrācijas numurs (WIID)37924
Darbības sfēra1.1 Diese Europäische Norm legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) Kategorien 1, 2 und 3 und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. ANMERKUNG 1 Betriebsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von Ventilatoren, die von dieser Europäischen Norm erfasst werden, sind in Abschnitt 4 definiert. ANMERKUNG 2 Technische Anforderungen an Ventilatoren der Kategorie 1 D sind in diesem Dokument nicht enthalten. An Orten, an denen regelmäßig explosionsfähige Staubatmosphären gefördert werden, sind wahrscheinlich Explosionsschutzmaßnahmen gemäß Beschreibung in EN 1127-1 erforderlich. 1.2 Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar auf Gruppe-I-Ventilatoren (Ventilatoren für den Bergbau), Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen sowie Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren. ANMERKUNG 1 Anforderungen an Gruppe-I-Ventilatoren sind in EN 1710 enthalten. ANMERKUNG 2 Die Anforderungen an elektrische Bauteile werden durch Verweisungen auf Normen für elektrische Geräte behandelt. 1.3 Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entstehen, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb (durch die geförderte Atmosphäre (entflammbar oder nicht), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. 1.4 Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Ventilatoren, die in Umgebungsluft und unter normalen atmosphärischen Bedingungen an der Eintrittsseite betrieben werden, für die gilt: - absolute Drücke von 0,8 bar bis 1,1 bar; - und Temperaturen zwischen −20 °C und +60 °C; - und einem höchstmöglichen Volumenanteil des Sauerstoffgehalts von 21 %; - und einem aerodynamischen Energieanstieg von weniger als 25 kJ/kg. ANMERKUNG 1 25 kJ entsprechen 30 kPa bei einer Eintrittsdichte von 1,2 kg/m3. Diese Europäische Norm kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen, oder in Fällen, in denen andere Werkstoffpaarungen verwendet werden müssen. In diesem Fall sollten die Bewertung des Zündrisikos, der vorgesehene Zündschutz, zusätzliche Prüfung (falls erforderlich), Herstellerkennzeichnung, technische Dokumentation und Anweisungen an den Benutzer klar nachweisen, dass die Ventilatoren für die Bedingungen, auf die sie treffen können, geeignet sind. Diese Europäische Norm sollte nicht für in Dieselmotoren, Fahrzeugen oder Elektromotoren integrierte Ventilatoren gelten. ANMERKUNG 2 Undatierte Verweisungen im Hauptteil der Norm beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe.
StatussAtcelts
ICS grupa23.120