Projekta Nr.EN 1710:2005+A1:2008
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die explosionsschutztechnischen Anforderungen an den Bau und die Kennzeichnung von Geräten fest, die separate Gegenstände sein können oder Baugruppen bilden. Dies schließt Geräte und Komponenten ein, die von einem einzelnen Lieferanten in Verkehr gebracht werden und die für die Verwendung in Bergwerken vorgesehen sind, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube (unter atmosphärischen Bedingungen - wie in EN 1127-2 definiert) gefährdet werden können. ANMERKUNG 1 Diese Europäische Norm beschäftigt sich nur mit dem Zündschutz von Bergbaumaschinen. Die Hersteller haben alle anderen relevanten EG-Richtlinien in Betracht zu ziehen, die die Konstruktion von Maschinen betreffen, wie z. B. die fortentwickelte Maschinenrichtlinie 98/37/EG !und Richtlinie 2006/42/EC". Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Hersteller die jeweilige nationale Gesetz¬gebung in dem Land in Betracht ziehen, in dem sie ihre Geräte vermarkten wollen. ANMERKUNG 2 Enthalten die Wetter nicht vorwiegend Methan als brennbares Gas, ist ein Hinweis zu EN 60079 0:2004, 4.1, oder EN 13463-1:2001, 4.1, erforderlich. ANMERKUNG 3 Die Definition von 'Gerät' ist in EN 13463-1 enthalten. Geräte, die den entsprechenden Abschnitten der vorliegenden Europäischen Norm entsprechen, erfüllen die Anforderungen für die Geräte der Gruppe I – Kategorie M2. Diese Europäische Norm behandelt auch die Vermeidung von Zündungen von explosionsfähigen Atmosphären durch Brände (oder Glimmbrände) von brennbaren Materialien wie Gewebefasern, Kunststoff-„O“-Ringen, Gummidichtungen, Schmierölen oder -fetten, die in der Konstruktion benötigt werden, wenn solche Teile eine Zündquelle sein könnten. Z. B. kann Reibungshitze durch einen mechanischen Fehler oder rotierende Wellenlager den Plastikkäfig, die Plastikdichtung selbst oder das Schmierfett entzünden. Siehe EN 13463-1:2001, 5.2.4.
Reģistrācijas numurs (WIID)30781
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die explosionsschutztechnischen Anforderungen an den Bau und die Kennzeichnung von Geräten fest, die separate Gegenstände sein können oder Baugruppen bilden. Dies schließt Geräte und Komponenten ein, die von einem einzelnen Lieferanten in Verkehr gebracht werden und die für die Verwendung in Bergwerken vorgesehen sind, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube (unter atmosphärischen Bedingungen - wie in EN 1127-2 definiert) gefährdet werden können. ANMERKUNG 1 Diese Europäische Norm beschäftigt sich nur mit dem Zündschutz von Bergbaumaschinen. Die Hersteller haben alle anderen relevanten EG-Richtlinien in Betracht zu ziehen, die die Konstruktion von Maschinen betreffen, wie z. B. die fortentwickelte Maschinenrichtlinie 98/37/EG !und Richtlinie 2006/42/EC". Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Hersteller die jeweilige nationale Gesetz¬gebung in dem Land in Betracht ziehen, in dem sie ihre Geräte vermarkten wollen. ANMERKUNG 2 Enthalten die Wetter nicht vorwiegend Methan als brennbares Gas, ist ein Hinweis zu EN 60079 0:2004, 4.1, oder EN 13463-1:2001, 4.1, erforderlich. ANMERKUNG 3 Die Definition von 'Gerät' ist in EN 13463-1 enthalten. Geräte, die den entsprechenden Abschnitten der vorliegenden Europäischen Norm entsprechen, erfüllen die Anforderungen für die Geräte der Gruppe I – Kategorie M2. Diese Europäische Norm behandelt auch die Vermeidung von Zündungen von explosionsfähigen Atmosphären durch Brände (oder Glimmbrände) von brennbaren Materialien wie Gewebefasern, Kunststoff-„O“-Ringen, Gummidichtungen, Schmierölen oder -fetten, die in der Konstruktion benötigt werden, wenn solche Teile eine Zündquelle sein könnten. Z. B. kann Reibungshitze durch einen mechanischen Fehler oder rotierende Wellenlager den Plastikkäfig, die Plastikdichtung selbst oder das Schmierfett entzünden. Siehe EN 13463-1:2001, 5.2.4.
StatussAtcelts
ICS grupa73.100.30