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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Methanolgehaltes von Fettsäure-Methyl-estern (FAME) fest, die für den Gebrauch als Dieselkraftstoff oder als Heizöl vorgesehen sind. Dieses Verfahren ist anwendbar auf Methanolgehalte von 0,01 % (m/m) bis 0,5 % (m/m). Dieses Verfahren ist nicht anwendbar auf FAME-Mischungen, die andere niedrig siedende Komponenten enthalten.
ANMERKUNG Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils einer Substanz der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil einer Substanz der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
WARNUNG - Die Anwendung dieser Norm kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Diese Norm beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheits¬probleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, vor ihrer Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals zu ergreifen, und dafür Sorge zu tragen, dass behördliche und gesetzliche Maßnahmen eingehalten werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
64247
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Methanolgehaltes von Fettsäure-Methyl-estern (FAME) fest, die für den Gebrauch als Dieselkraftstoff oder als Heizöl vorgesehen sind. Dieses Verfahren ist anwendbar auf Methanolgehalte von 0,01 % (m/m) bis 0,5 % (m/m). Dieses Verfahren ist nicht anwendbar auf FAME-Mischungen, die andere niedrig siedende Komponenten enthalten.
ANMERKUNG Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils einer Substanz der Ausdruck "% (m/m)" und für den Volumenanteil einer Substanz der Ausdruck "% (V/V)" verwendet.
WARNUNG - Die Anwendung dieser Norm kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeitsgänge und Geräte mit sich bringen. Diese Norm beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheits¬probleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, vor ihrer Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals zu ergreifen, und dafür Sorge zu tragen, dass behördliche und gesetzliche Maßnahmen eingehalten werden.