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Dieses Dokument legt ein titrimetrisches Verfahren zur Bestimmung der Säurezahl von schwach gefärbten Fettsäure-Methylestern, nachstehend als FAME bezeichnet, fest.
Es ermöglicht die Bestimmung der Säurezahl im Bereich von 0,10 mg KOH/g bis 1,00 mg KOH/g.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils einer Substanz der Ausdruck „% (m/m)“ und für den Volumenanteil einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet.
ANMERKUNG 2 Für alle Öle und Fette ist die Bestimmung der Säurezahl in EN ISO 660 [1] festgelegt.
WARNUNG — Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeits¬gänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung dieses Dokuments geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesund¬heitsschutz des Personals zu ergreifen, und die Geltung weiterer diesbezüglicher Auflagen zu prüfen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
70045
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt ein titrimetrisches Verfahren zur Bestimmung der Säurezahl von schwach gefärbten Fettsäure-Methylestern, nachstehend als FAME bezeichnet, fest.
Es ermöglicht die Bestimmung der Säurezahl im Bereich von 0,10 mg KOH/g bis 1,00 mg KOH/g.
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Massenanteils einer Substanz der Ausdruck „% (m/m)“ und für den Volumenanteil einer Substanz der Ausdruck „% (V/V)“ verwendet.
ANMERKUNG 2 Für alle Öle und Fette ist die Bestimmung der Säurezahl in EN ISO 660 [1] festgelegt.
WARNUNG — Die Anwendung dieses Dokuments kann die Anwendung gefährlicher Stoffe, Arbeits¬gänge und Geräte mit sich bringen. Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieses Dokuments, vor der Anwendung dieses Dokuments geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesund¬heitsschutz des Personals zu ergreifen, und die Geltung weiterer diesbezüglicher Auflagen zu prüfen.