Projekta Nr.EN ISO 23161:2011
NosaukumsDiese Internationale Norm legt ein gaschromatographisches Verfahren zur Identifizierung und Quantifizierung von Organozinnver¬bindungen (OZV) in Böden, wie in Tabelle 1 angegeben, fest. Das Verfahren ist ebenfalls auf Proben von Sedimenten, Schlämmen und Abfällen (bodenähnliche Materialien) anwendbar. Der Arbeitsbereich ist von dem angewendeten Nachweisverfahren und der für die Untersuchung genommenen Probemenge abhängig. Die Bestimmungsgrenze der Einzelverbindungen ist etwa 10 µg/kg. ANMERKUNG Wenn dieses Verfahren zur Bestimmung von anderen, nicht in dem Anwendungsbereich festgelegten Organozinnverbindungen angewendet wird, sollte seine Eignung durch betriebsinterne Validierungsversuche geprüft werden, z. B. Methylzinnverbindungen (siehe Tabelle 2). Es ist unwahrscheinlich, dass Methylzinnkationen aus wässrigen Lösemitteln verdunsten, aber peralkylierte Methylzinnverbindungen sind flüchtig und neigen zu Verlusten (siehe C.3). Deshalb werden zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen eingeführt. Organozinnkationen können nach dieser Internationalen Norm nur nach der Derivatisierung bestimmt werden. Der an das Organozinnkation gebundene anionische Teil ist vor allem von dem chemischen Umfeld abhängig und wird mit diesem Verfahren nicht bestimmt. Die peralkylierten Organozinnverbindungen verhalten sich anders als ihre Ausgangsverbindungen. Tetraalkylierte Organozinnverbindungen, wie z. B. Tetrabutylzinn – die bereits peralkyliert sind – werden ohne Derivatisierung direkt bestimmt. Die Eigenschaften, wie z. B. die Korngrößenverteilung, Wassergehalt, Gehalt an organischer Substanz der nach dieser Internationalen Norm zu untersuchenden Feststoffe, weichen weit voneinander ab. Die Probenvorbehandlung muss hinsichtlich der Eigenschaften sowohl der Organozinnverbindungen als auch der zu untersuchenden Matrix angemessen gestaltet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)31374
Darbības sfēraDiese Internationale Norm legt ein gaschromatographisches Verfahren zur Identifizierung und Quantifizierung von Organozinnver¬bindungen (OZV) in Böden, wie in Tabelle 1 angegeben, fest. Das Verfahren ist ebenfalls auf Proben von Sedimenten, Schlämmen und Abfällen (bodenähnliche Materialien) anwendbar. Der Arbeitsbereich ist von dem angewendeten Nachweisverfahren und der für die Untersuchung genommenen Probemenge abhängig. Die Bestimmungsgrenze der Einzelverbindungen ist etwa 10 µg/kg. ANMERKUNG Wenn dieses Verfahren zur Bestimmung von anderen, nicht in dem Anwendungsbereich festgelegten Organozinnverbindungen angewendet wird, sollte seine Eignung durch betriebsinterne Validierungsversuche geprüft werden, z. B. Methylzinnverbindungen (siehe Tabelle 2). Es ist unwahrscheinlich, dass Methylzinnkationen aus wässrigen Lösemitteln verdunsten, aber peralkylierte Methylzinnverbindungen sind flüchtig und neigen zu Verlusten (siehe C.3). Deshalb werden zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen eingeführt. Organozinnkationen können nach dieser Internationalen Norm nur nach der Derivatisierung bestimmt werden. Der an das Organozinnkation gebundene anionische Teil ist vor allem von dem chemischen Umfeld abhängig und wird mit diesem Verfahren nicht bestimmt. Die peralkylierten Organozinnverbindungen verhalten sich anders als ihre Ausgangsverbindungen. Tetraalkylierte Organozinnverbindungen, wie z. B. Tetrabutylzinn – die bereits peralkyliert sind – werden ohne Derivatisierung direkt bestimmt. Die Eigenschaften, wie z. B. die Korngrößenverteilung, Wassergehalt, Gehalt an organischer Substanz der nach dieser Internationalen Norm zu untersuchenden Feststoffe, weichen weit voneinander ab. Die Probenvorbehandlung muss hinsichtlich der Eigenschaften sowohl der Organozinnverbindungen als auch der zu untersuchenden Matrix angemessen gestaltet werden.
StatussAtcelts
ICS grupa13.080.10