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Dieses Dokument gilt für Anlagen (die Maschinen und Ausrüstung enthalten), die beim Stranggießen von flüssigem Stahl (im Folgenden als Stranggießanlage oder SG-Anlage bezeichnet) wie in 3.1 definiert verwendet werden.
Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs¬ereignisse mit Bezug zu Maschinen und Anlagen für das Stranggießen von Stahl, wenn sie bestimmungs¬gemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehl¬anwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen fest, die bei Konstruktion, Montage, Transport, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung (siehe Abschnitt 5) und Außerbetriebnahme der Anlage zu berücksichtigen sind.
Dieses Dokument geht davon aus, dass die Maschinen und Geräte der Anlage von entsprechend geschultem und fachkundigem Personal bedient und gewartet werden (siehe 7.5). Manuelles Eingreifen zum Einstellen, Anpassen und zur Instandhaltung als Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Anlage ist zulässig.
Dieses Dokument setzt voraus, dass die Maschine mit einer geeigneten Beleuchtung des Arbeitsbereichs entsprechend EN 12464 1 betrieben wird.
Es sollten die nationalen Vorschriften für die Beleuchtung beachtet werden, die von den Anforderungen von EN 12464 1 abweichen können.
Dieses Dokument gilt für:
— SG-Anlagen zur Umwandlung von geschmolzenem flüssigem Stahl in feste Produktformen (z. B. quadratisch, rechteckig, Vorblock, rund);
— SG-Anlagen, bei denen Brückenkrane oder andere Transportsysteme Pfannen auf SG-Anlagen absetzen (z. B. in einen Pfannenturm, Pfannenwagen oder Pfannenständer);
— durch Gieß- und Verfestigungsverfahren;
— durch Schneid- und Kennzeichnungseinrichtungen;
— durch den Auslaufbereich, in dem das geschnittene Produkt fertig gestellt, gesammelt und aus diesem Bereich entnommen wird.
Dieses Dokument behandelt keine Sicherheitsanforderungen für:
— horizontale SG-Anlagen für Stahl;
— Hilfsanlagen (Hilfsanlagen, die außerhalb der Grenzen des der SG-Anlagen liegen);
— Pfannen und Pfannentransport;
— Kräne;
— Winden und Hebevorrichtungen;
— Förderer oder Transportanlagen;
— Werkstatt-Anlagen (Form- und Segmentwerkstatt, Verteilerwerkstatt);
— Gasbrenner, z. B. als Teil der Vortemperierstationen.
Dieses Dokument kann im Fall einer Modernisierung für die zu modernisierenden Teile verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für SG-Anlagen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
68963
Darbības sfēra
Dieses Dokument gilt für Anlagen (die Maschinen und Ausrüstung enthalten), die beim Stranggießen von flüssigem Stahl (im Folgenden als Stranggießanlage oder SG-Anlage bezeichnet) wie in 3.1 definiert verwendet werden.
Dieses Dokument behandelt alle wesentlichen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs¬ereignisse mit Bezug zu Maschinen und Anlagen für das Stranggießen von Stahl, wenn sie bestimmungs¬gemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehl¬anwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Anforderungen fest, die bei Konstruktion, Montage, Transport, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung (siehe Abschnitt 5) und Außerbetriebnahme der Anlage zu berücksichtigen sind.
Dieses Dokument geht davon aus, dass die Maschinen und Geräte der Anlage von entsprechend geschultem und fachkundigem Personal bedient und gewartet werden (siehe 7.5). Manuelles Eingreifen zum Einstellen, Anpassen und zur Instandhaltung als Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Anlage ist zulässig.
Dieses Dokument setzt voraus, dass die Maschine mit einer geeigneten Beleuchtung des Arbeitsbereichs entsprechend EN 12464 1 betrieben wird.
Es sollten die nationalen Vorschriften für die Beleuchtung beachtet werden, die von den Anforderungen von EN 12464 1 abweichen können.
Dieses Dokument gilt für:
— SG-Anlagen zur Umwandlung von geschmolzenem flüssigem Stahl in feste Produktformen (z. B. quadratisch, rechteckig, Vorblock, rund);
— SG-Anlagen, bei denen Brückenkrane oder andere Transportsysteme Pfannen auf SG-Anlagen absetzen (z. B. in einen Pfannenturm, Pfannenwagen oder Pfannenständer);
— durch Gieß- und Verfestigungsverfahren;
— durch Schneid- und Kennzeichnungseinrichtungen;
— durch den Auslaufbereich, in dem das geschnittene Produkt fertig gestellt, gesammelt und aus diesem Bereich entnommen wird.
Dieses Dokument behandelt keine Sicherheitsanforderungen für:
— horizontale SG-Anlagen für Stahl;
— Hilfsanlagen (Hilfsanlagen, die außerhalb der Grenzen des der SG-Anlagen liegen);
— Pfannen und Pfannentransport;
— Kräne;
— Winden und Hebevorrichtungen;
— Förderer oder Transportanlagen;
— Werkstatt-Anlagen (Form- und Segmentwerkstatt, Verteilerwerkstatt);
— Gasbrenner, z. B. als Teil der Vortemperierstationen.
Dieses Dokument kann im Fall einer Modernisierung für die zu modernisierenden Teile verwendet werden.
Dieses Dokument gilt nicht für SG-Anlagen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung hergestellt wurden.