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Diese Europäische Norm spezifiziert die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, die durch den Hersteller von Ausrüstungen für die Sekundärmetallurgie, entsprechend der Definition von Maschinen in der EN 292-1, zu erfüllen sind. Sie beschreibt die vorhersehbaren, signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse von Anlagen und bestimmten Ausrüstungen, aus denen sich die Anlage zusammensetzt; sie beschreibt nicht die kompletten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für jede spezielle Ausrüstung. Sie zeigt vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Reduzierung von Risiken auf. Sie behandelt nicht nur die Gegebenheiten, bei denen die Maschine bestimmungsgemäß genutzt wird, sondern beinhaltet auch andere vom Hersteller vorgesehenen Zustände, wie vorhersehbare Fehler, Fehlfunktionen oder missbräuchliche Nutzung.
Diese Europäische Norm enthält die zu erfüllenden Anforderungen, um die Sicherheit von Personen während der Konstruktion, des Baus, des Transports, der Inbetriebnahme, des Betriebs, der Wartung und der Außerbetriebnahme sicherzustellen.
Diese Norm geht davon aus, dass die Anlagen von entsprechend geschultem und fähigem Personal bedient und gewartet werden. Manuelles Eingreifen zur Einstellung, Anpassung und Wartung wird als Teil des Normalbetriebes der Ausrüstung akzeptiert.
Diese Norm geht davon aus, dass die Maschinen bei entsprechender Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß prEN 12464-1 oder gemäß lokaler Bestimmungen genutzt werden.
Diese Norm deckt folgende Ausrüstungen von Anlagen der Sekundärmetallurgie ab (siehe 5.2, Tabelle 1):
a) Ausrüstungen zur Materialbeschickung
Ausrüstungen für Lagerung, Beförderung und Zusatz von Material in den flüssigen Stahl.
Beispiele für Ausrüstungenen zur Materialbeschickung sind:
¾ Vorratsbunker;
¾ Förderbänder;
¾ Drahtführungen;
¾ Vakuumverschlüsse;
Reģistrācijas numurs (WIID)
15442
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm spezifiziert die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, die durch den Hersteller von Ausrüstungen für die Sekundärmetallurgie, entsprechend der Definition von Maschinen in der EN 292-1, zu erfüllen sind. Sie beschreibt die vorhersehbaren, signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse von Anlagen und bestimmten Ausrüstungen, aus denen sich die Anlage zusammensetzt; sie beschreibt nicht die kompletten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für jede spezielle Ausrüstung. Sie zeigt vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Reduzierung von Risiken auf. Sie behandelt nicht nur die Gegebenheiten, bei denen die Maschine bestimmungsgemäß genutzt wird, sondern beinhaltet auch andere vom Hersteller vorgesehenen Zustände, wie vorhersehbare Fehler, Fehlfunktionen oder missbräuchliche Nutzung.
Diese Europäische Norm enthält die zu erfüllenden Anforderungen, um die Sicherheit von Personen während der Konstruktion, des Baus, des Transports, der Inbetriebnahme, des Betriebs, der Wartung und der Außerbetriebnahme sicherzustellen.
Diese Norm geht davon aus, dass die Anlagen von entsprechend geschultem und fähigem Personal bedient und gewartet werden. Manuelles Eingreifen zur Einstellung, Anpassung und Wartung wird als Teil des Normalbetriebes der Ausrüstung akzeptiert.
Diese Norm geht davon aus, dass die Maschinen bei entsprechender Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß prEN 12464-1 oder gemäß lokaler Bestimmungen genutzt werden.
Diese Norm deckt folgende Ausrüstungen von Anlagen der Sekundärmetallurgie ab (siehe 5.2, Tabelle 1):
a) Ausrüstungen zur Materialbeschickung
Ausrüstungen für Lagerung, Beförderung und Zusatz von Material in den flüssigen Stahl.
Beispiele für Ausrüstungenen zur Materialbeschickung sind:
¾ Vorratsbunker;
¾ Förderbänder;
¾ Drahtführungen;
¾ Vakuumverschlüsse;