Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm ist anwendbar für die Bestimmung von polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD), polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) [zusammen als „Dioxine“ bezeichnet (PCDD/F)] und dioxin-ähnlicher PCBs und nicht dioxin ähnlicher PCBs (dl-PCB und ndl-PCB) in Futtermitteln. Ringversuche wurden durchgeführt. Das Ver¬fahren ist für die Bestimmung von Dioxinen, dl-PCBs und ndl-PCBs bei der entsprechenden MRL in Mischfutter und Inhaltsstoffen, z. B. Öl, Tonmineral, geeignet. Das Verfahren ist auf Proben anwendbar, die Rückstände von einem oder mehreren der folgenden Dioxine, dioxin-ähnlichen PCBs und Indikator-PCBs enthalten. Die Bestimmungsgrenze (LOQ) beträgt für die relevanten einzelnen Kongeneren der Dioxine/Furane 0,05 pg/g (OCDD/F 0,1 pg/g), für non-ortho PCBs 0,05 pg/g, für mono-ortho PCBs 10 pg/g und 100 pg/g für Indikator PCBs.
Für die Bestimmung von Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB kann das Verfahren, wie in der Kommissions-Verordnung (EG) Nr. 152/2009 für Dioxine und dl-PCB in Futtermitteln [6] festgelegt, als Bestätigungs-verfahren angewendet werden. Die Bestätigungsverfahren sind Verfahren mit hochauflösender Gaschromatographie/hochauf¬lösender Massenspektrometrie (HRGC/HRMS). Ist nur die Analyse der Indikator-PCBs erforderlich, kann ein GC/LRMS Verfahren (z. B. EN 15741, Futtermittel — Bestimmung der OC-Pestizide und PCBs mittels GC/MS-Verfahren [1] und EN 15742, Futtermittel — Bestimmung der OC-Pestizide und PCBs mittels GC/ECD Verfahren [2]) angewendet werden, vorausgesetzt, dass für die zu untersuchende Matrix im relevanten Bereich die entsprechenden analytischen Leistungskriterien erfüllt werden.
Diese Europäische Norm ist in vier Module aufgeteilt, die jeweils einen Teil des gesamten Verfahrens (siehe Bild 1 und Bild 2) wie folgt beschreiben:
a) Modul A: Beschreibung der Normen, die angewendet werden können;
b) Modul B: Beschreibung der Extraktionsverfahren;
c) Modul C: Beschreibung der Reinigungsverfahren;
d) Modul D: GC/HRMS Bestimmung.
Jedes Modul beschreibt einen Teil des gesamten Verfahrens sowie, falls anwendbar, Alternativen, die gleich-wertig sein sollten. Jedes Modul muss als ein Beispiel betrachtet werden. Kombinierbare Module und/oder Alternativen ergeben ein hochflexibles Verfahren, das „leistungsbezogen“ ist. Es ist zulässig, das Verfahren zu verändern, wenn sämtliche Leistungskriterien entsprechend der Kommissions-Verordnung (EG) Nr. 152/2009 [6] erfüllt werden.
Jede Abweichung vom beschriebenen Verfahren und die Kombination der Module müssen als Teil der QA/QC Verfahren von anerkannten Laboratorien aufgezeichnet werden und sollten auf Anfrage verfügbar sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32275
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm ist anwendbar für die Bestimmung von polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD), polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) [zusammen als „Dioxine“ bezeichnet (PCDD/F)] und dioxin-ähnlicher PCBs und nicht dioxin ähnlicher PCBs (dl-PCB und ndl-PCB) in Futtermitteln. Ringversuche wurden durchgeführt. Das Ver¬fahren ist für die Bestimmung von Dioxinen, dl-PCBs und ndl-PCBs bei der entsprechenden MRL in Mischfutter und Inhaltsstoffen, z. B. Öl, Tonmineral, geeignet. Das Verfahren ist auf Proben anwendbar, die Rückstände von einem oder mehreren der folgenden Dioxine, dioxin-ähnlichen PCBs und Indikator-PCBs enthalten. Die Bestimmungsgrenze (LOQ) beträgt für die relevanten einzelnen Kongeneren der Dioxine/Furane 0,05 pg/g (OCDD/F 0,1 pg/g), für non-ortho PCBs 0,05 pg/g, für mono-ortho PCBs 10 pg/g und 100 pg/g für Indikator PCBs.
Für die Bestimmung von Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB kann das Verfahren, wie in der Kommissions-Verordnung (EG) Nr. 152/2009 für Dioxine und dl-PCB in Futtermitteln [6] festgelegt, als Bestätigungs-verfahren angewendet werden. Die Bestätigungsverfahren sind Verfahren mit hochauflösender Gaschromatographie/hochauf¬lösender Massenspektrometrie (HRGC/HRMS). Ist nur die Analyse der Indikator-PCBs erforderlich, kann ein GC/LRMS Verfahren (z. B. EN 15741, Futtermittel — Bestimmung der OC-Pestizide und PCBs mittels GC/MS-Verfahren [1] und EN 15742, Futtermittel — Bestimmung der OC-Pestizide und PCBs mittels GC/ECD Verfahren [2]) angewendet werden, vorausgesetzt, dass für die zu untersuchende Matrix im relevanten Bereich die entsprechenden analytischen Leistungskriterien erfüllt werden.
Diese Europäische Norm ist in vier Module aufgeteilt, die jeweils einen Teil des gesamten Verfahrens (siehe Bild 1 und Bild 2) wie folgt beschreiben:
a) Modul A: Beschreibung der Normen, die angewendet werden können;
b) Modul B: Beschreibung der Extraktionsverfahren;
c) Modul C: Beschreibung der Reinigungsverfahren;
d) Modul D: GC/HRMS Bestimmung.
Jedes Modul beschreibt einen Teil des gesamten Verfahrens sowie, falls anwendbar, Alternativen, die gleich-wertig sein sollten. Jedes Modul muss als ein Beispiel betrachtet werden. Kombinierbare Module und/oder Alternativen ergeben ein hochflexibles Verfahren, das „leistungsbezogen“ ist. Es ist zulässig, das Verfahren zu verändern, wenn sämtliche Leistungskriterien entsprechend der Kommissions-Verordnung (EG) Nr. 152/2009 [6] erfüllt werden.
Jede Abweichung vom beschriebenen Verfahren und die Kombination der Module müssen als Teil der QA/QC Verfahren von anerkannten Laboratorien aufgezeichnet werden und sollten auf Anfrage verfügbar sein.