Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Norm legt allgemeine Regeln für die Zählung von probiotischen Hefen in Futtermittel-proben (Zusatzstoffe, Vormischungen und Futtermittel) fest, die Hefen als einzelnen mikrobiellen Bestandteil oder in einem Gemisch mit anderen probiotischen Mikroorganismen enthalten. Diese Norm ist nicht anwendbar auf mineralische Futtermittel, die als Ergänzungsfuttermittel definiert sind, hauptsächlich aus Mineralien zusammengesetzt sind und mindestens 40 % Rohasche enthalten (Richtlinie 79/373/EWG) [4].
Es gibt unterschiedliche Kategorien von Futtermittelproben:
a) Zusatzstoffe, die etwa 109 KbE/g bis 1010 KbE/g (KbE/g koloniebildende Einheiten) enthalten;
b) Vormischungen, die etwa 108 KbE/g enthalten;
c) Futtermittel, Mehl oder Pellets, die etwa 106 KbE/g enthalten, einschließlich Fertigfuttermittel und Milch-austauscher.
Die Nachweisgrenze entspricht der in EN ISO 7218 festgelegten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28283
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt allgemeine Regeln für die Zählung von probiotischen Hefen in Futtermittel-proben (Zusatzstoffe, Vormischungen und Futtermittel) fest, die Hefen als einzelnen mikrobiellen Bestandteil oder in einem Gemisch mit anderen probiotischen Mikroorganismen enthalten. Diese Norm ist nicht anwendbar auf mineralische Futtermittel, die als Ergänzungsfuttermittel definiert sind, hauptsächlich aus Mineralien zusammengesetzt sind und mindestens 40 % Rohasche enthalten (Richtlinie 79/373/EWG) [4].
Es gibt unterschiedliche Kategorien von Futtermittelproben:
a) Zusatzstoffe, die etwa 109 KbE/g bis 1010 KbE/g (KbE/g koloniebildende Einheiten) enthalten;
b) Vormischungen, die etwa 108 KbE/g enthalten;
c) Futtermittel, Mehl oder Pellets, die etwa 106 KbE/g enthalten, einschließlich Fertigfuttermittel und Milch-austauscher.
Die Nachweisgrenze entspricht der in EN ISO 7218 festgelegten.