Projekta Nr.EN 16215:2020
NosaukumsDieses Dokument ist anwendbar für die Bestimmung von polychlorierten Dibenzo p dioxinen (PCDD), polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), (zusammen als „Dioxine“ bezeichnet [PCDD/F]) und dioxin-ähnlichen PCB und nicht dioxin ähnlichen PCB (dl PCB und ndl PCB) in Futtermitteln. Ringversuche sind durchgeführt worden. Das Verfahren ist für die Bestimmung von Dioxinen, dl PCB und ndl PCB bei der entsprechenden MRL in Mischfutter und Inhaltsstoffen, z. B. Öl, Tonmineral, geeignet. Das Verfahren ist auf Proben anwendbar, die Spurenkonzentrationen von einem Dioxin oder mehreren Dioxinen, dioxin-ähnlichen PCB und nicht dioxin ähnlichen PCB enthalten. Die Bestimmungsgrenze (LOQ) beträgt - 0,05 pg/g (OCDD/F = 0,1 pg/g) für die relevanten einzelnen Kongeneren der Dioxine/Furane, - 0,05 pg/g für non-ortho PCB, - 10 pg/g für mono-ortho PCB und - 100 pg/g für nicht dioxin ähnliche PCB. Für die Bestimmung von Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB kann das Verfahren, wie in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission [1] für Dioxine und dl PCB in Futtermitteln festgelegt, als Bestätigungsverfahren angewendet werden. Bestätigungsverfahren, wie in dieser Norm beschrieben, sind Verfahren mit hochauflösender Gaschromatographie/hochauflösender Massenspektrometrie (HRGC/HRMS). Falls nur die Analyse der nicht dioxin ähnlichen PCB erforderlich ist, kann ein GC LRMS Verfahren (z. B. EN 15741 [2]) angewendet werden, vorausgesetzt, dass für die zu untersuchende Matrix im relevanten Bereich die entsprechenden analytischen Leistungskriterien erfüllt werden. Dieses Dokument ist in vier Module aufgeteilt. Jedes Modul beschreibt einen Teil des gesamten Verfahrens (siehe Bild 1 und Bild 2) wie folgt: a) Modul A: Beschreibung der Normen, die angewendet werden können; b) Modul B: Beschreibung der Extraktionsverfahren; c) Modul C: Beschreibung der Reinigungsverfahren; d) Modul D: GC/HRMS Bestimmung. Jedes Modul beschreibt einen Teil des gesamten Verfahrens sowie, falls anwendbar, Alternativen, die gleich¬wertig sein sollten. Jedes Modul muss als ein Beispiel betrachtet werden. Das Kombinieren von Modulen und/oder Alternativen ermöglicht ein hochflexibles, „leistungsbezogenes“ Verfahren. Es ist zulässig, das Verfahren zu verändern, wenn sämtliche Leistungskriterien entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission [1] erfüllt werden. Jede Abweichung vom beschriebenen Verfahren und die Kombination der Module müssen als Teil der QA/QC Verfahren von anerkannten Laboratorien aufgezeichnet werden und sollten auf Anfrage verfügbar sein.
Reģistrācijas numurs (WIID)65358
Darbības sfēraDieses Dokument ist anwendbar für die Bestimmung von polychlorierten Dibenzo p dioxinen (PCDD), polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), (zusammen als „Dioxine“ bezeichnet [PCDD/F]) und dioxin-ähnlichen PCB und nicht dioxin ähnlichen PCB (dl PCB und ndl PCB) in Futtermitteln. Ringversuche sind durchgeführt worden. Das Verfahren ist für die Bestimmung von Dioxinen, dl PCB und ndl PCB bei der entsprechenden MRL in Mischfutter und Inhaltsstoffen, z. B. Öl, Tonmineral, geeignet. Das Verfahren ist auf Proben anwendbar, die Spurenkonzentrationen von einem Dioxin oder mehreren Dioxinen, dioxin-ähnlichen PCB und nicht dioxin ähnlichen PCB enthalten. Die Bestimmungsgrenze (LOQ) beträgt - 0,05 pg/g (OCDD/F = 0,1 pg/g) für die relevanten einzelnen Kongeneren der Dioxine/Furane, - 0,05 pg/g für non-ortho PCB, - 10 pg/g für mono-ortho PCB und - 100 pg/g für nicht dioxin ähnliche PCB. Für die Bestimmung von Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB kann das Verfahren, wie in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission [1] für Dioxine und dl PCB in Futtermitteln festgelegt, als Bestätigungsverfahren angewendet werden. Bestätigungsverfahren, wie in dieser Norm beschrieben, sind Verfahren mit hochauflösender Gaschromatographie/hochauflösender Massenspektrometrie (HRGC/HRMS). Falls nur die Analyse der nicht dioxin ähnlichen PCB erforderlich ist, kann ein GC LRMS Verfahren (z. B. EN 15741 [2]) angewendet werden, vorausgesetzt, dass für die zu untersuchende Matrix im relevanten Bereich die entsprechenden analytischen Leistungskriterien erfüllt werden. Dieses Dokument ist in vier Module aufgeteilt. Jedes Modul beschreibt einen Teil des gesamten Verfahrens (siehe Bild 1 und Bild 2) wie folgt: a) Modul A: Beschreibung der Normen, die angewendet werden können; b) Modul B: Beschreibung der Extraktionsverfahren; c) Modul C: Beschreibung der Reinigungsverfahren; d) Modul D: GC/HRMS Bestimmung. Jedes Modul beschreibt einen Teil des gesamten Verfahrens sowie, falls anwendbar, Alternativen, die gleich¬wertig sein sollten. Jedes Modul muss als ein Beispiel betrachtet werden. Das Kombinieren von Modulen und/oder Alternativen ermöglicht ein hochflexibles, „leistungsbezogenes“ Verfahren. Es ist zulässig, das Verfahren zu verändern, wenn sämtliche Leistungskriterien entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission [1] erfüllt werden. Jede Abweichung vom beschriebenen Verfahren und die Kombination der Module müssen als Teil der QA/QC Verfahren von anerkannten Laboratorien aufgezeichnet werden und sollten auf Anfrage verfügbar sein.
StatussIzstrādē
ICS grupa65.120