Projekta Nr.EN 13850:2012
NosaukumsIn dieser Europäischen Norm werden Verfahren für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ von Einzel-sendungen mit Vorrang im Inlandsverkehr und im grenzüberschreitenden Verkehr festgelegt, die von Post-dienstbetreibern abgeholt, bearbeitet und ausgeliefert werden. Bei den angewendeten Verfahren werden repräsentative Stichproben für die Durchlaufzeiterhebung „Ende zu Ende“ für alle Arten von adressierten Einzel¬sendungen mit Vorrang mit festgelegten und dem Kunden angebotenen Dienstqualitäten angewendet. Die vorliegende Norm gilt für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ von Postdienstleistungen mit Vorrang. Das genormte Messverfahren für die Dienstqualität stellt ein einheitliches Verfahren für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ von Postsendungen zur Verfügung. Die Anwendung eines genormten Messverfahrens stellt sicher, dass alle Postbetreiber eine objektive und einheitliche Messung nach den Anforderungen der EU Richtlinie 97/67/EG der Europäischen Kommission und deren Änderungen durchführen. Der Zweck dieser Norm besteht nicht in der Messung der Gesamtleistung des Postbetreibers mit dem Ziel eines direkten Vergleichs mit anderen Postdienstbetreibern. Diese Europäische Norm behandelt die Messung von Dienstleistungen mit Vorrang, die Privatpersonen/-haus-halten und Geschäftskunden zur Verfügung stehen, die Sendungen in Straßenbriefkästen einwerfen, in Postfilialen abgeben oder sie in ihren Geschäftsräumen abholen lassen. Damit die vorliegende Europäische Norm auch für Sendungsströme mit einem kleinen Sendungsvolumen angewendet werden kann, wurden für angepasste Ausführungen flexible Bereiche aufgenommen. Aus technischen Gründen eignet sich diese Europäische Norm möglicherweise nicht für die Messung sehr kleiner Sendungsvolumen. Die gemessene Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ darf von einem Betreiber oder einer Gruppe von Betreibern, die entweder in derselben Verteilungskette oder nebeneinander in verschiedenen Verteilungsketten arbeiten, angeboten werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für die Messung von Durchlaufzeiten „Ende zu Ende“ in Unter¬suchungsbereichen mit mehreren Netzzugangsbetreibern (Umgebungen mit mehreren Postdienstbetreibern), für die andere Messmethodologien erforderlich sind. Das in der vorliegenden Europäischen Norm angege¬bene Verfahren für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ ist außerdem nicht für die Bereitstellung von Mess¬ergebnissen für Teile der Verteilungskette vorgesehen. Diese Europäische Norm gilt nicht für die Messung von Durchlaufzeiten „Ende zu Ende“ von Massensendungen und Hybrid-Sendungen, für die andere Messsysteme und methodologien erforderlich sind (siehe z. B. EN 14534 „Durchlaufzeitmessung Ende zu Ende für Massensendungen“). Diese Europäische Norm enthält Vorgaben für die Qualitätskontrolle und die Auditierung des Messsystems. Die vorliegende Europäische Norm enthält keine Festlegungen: - für den zulässigen Genauigkeitsgrad, der mindestens von der nationalen Regulierungsbehörde gefordert wird; - für Vorgaben, die die Regulierungsbehörde bestimmen kann; - wie die Regulierungsbehörde ermitteln sollte, ob die Vorgabe(n) eingehalten worden ist (sind).
Reģistrācijas numurs (WIID)30604
Darbības sfēraIn dieser Europäischen Norm werden Verfahren für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ von Einzel-sendungen mit Vorrang im Inlandsverkehr und im grenzüberschreitenden Verkehr festgelegt, die von Post-dienstbetreibern abgeholt, bearbeitet und ausgeliefert werden. Bei den angewendeten Verfahren werden repräsentative Stichproben für die Durchlaufzeiterhebung „Ende zu Ende“ für alle Arten von adressierten Einzel¬sendungen mit Vorrang mit festgelegten und dem Kunden angebotenen Dienstqualitäten angewendet. Die vorliegende Norm gilt für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ von Postdienstleistungen mit Vorrang. Das genormte Messverfahren für die Dienstqualität stellt ein einheitliches Verfahren für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ von Postsendungen zur Verfügung. Die Anwendung eines genormten Messverfahrens stellt sicher, dass alle Postbetreiber eine objektive und einheitliche Messung nach den Anforderungen der EU Richtlinie 97/67/EG der Europäischen Kommission und deren Änderungen durchführen. Der Zweck dieser Norm besteht nicht in der Messung der Gesamtleistung des Postbetreibers mit dem Ziel eines direkten Vergleichs mit anderen Postdienstbetreibern. Diese Europäische Norm behandelt die Messung von Dienstleistungen mit Vorrang, die Privatpersonen/-haus-halten und Geschäftskunden zur Verfügung stehen, die Sendungen in Straßenbriefkästen einwerfen, in Postfilialen abgeben oder sie in ihren Geschäftsräumen abholen lassen. Damit die vorliegende Europäische Norm auch für Sendungsströme mit einem kleinen Sendungsvolumen angewendet werden kann, wurden für angepasste Ausführungen flexible Bereiche aufgenommen. Aus technischen Gründen eignet sich diese Europäische Norm möglicherweise nicht für die Messung sehr kleiner Sendungsvolumen. Die gemessene Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ darf von einem Betreiber oder einer Gruppe von Betreibern, die entweder in derselben Verteilungskette oder nebeneinander in verschiedenen Verteilungsketten arbeiten, angeboten werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für die Messung von Durchlaufzeiten „Ende zu Ende“ in Unter¬suchungsbereichen mit mehreren Netzzugangsbetreibern (Umgebungen mit mehreren Postdienstbetreibern), für die andere Messmethodologien erforderlich sind. Das in der vorliegenden Europäischen Norm angege¬bene Verfahren für die Messung der Durchlaufzeit „Ende zu Ende“ ist außerdem nicht für die Bereitstellung von Mess¬ergebnissen für Teile der Verteilungskette vorgesehen. Diese Europäische Norm gilt nicht für die Messung von Durchlaufzeiten „Ende zu Ende“ von Massensendungen und Hybrid-Sendungen, für die andere Messsysteme und methodologien erforderlich sind (siehe z. B. EN 14534 „Durchlaufzeitmessung Ende zu Ende für Massensendungen“). Diese Europäische Norm enthält Vorgaben für die Qualitätskontrolle und die Auditierung des Messsystems. Die vorliegende Europäische Norm enthält keine Festlegungen: - für den zulässigen Genauigkeitsgrad, der mindestens von der nationalen Regulierungsbehörde gefordert wird; - für Vorgaben, die die Regulierungsbehörde bestimmen kann; - wie die Regulierungsbehörde ermitteln sollte, ob die Vorgabe(n) eingehalten worden ist (sind).
StatussAtcelts
ICS grupa03.240