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Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Leistungsanforderungen für die Konstruktion, Montage und Prüfung von BMX Fahrrädern sowie für deren Baugruppen fest, die für die Verwendung in einer beliebigen Umgebung bestimmt sind, wie etwa auf Straßen und/oder Parcours und/oder Rampen. Sie bezieht sich auf besondere Fahrradtypen, die für Aktivitäten, wie beispielsweise akrobatische Geländefahrten, Kunststücke und Sprünge konstruiert und ausgestattet sind, und legt die Gebrauchs-anweisungen für die Verwendung und Wartung solcher BMX Fahrräder fest.
Sie gilt für BMX Fahrräder mit verstellbarem Sattel, sodass eine Mindestsattelhöhe von 435 mm gegeben ist.
Sie gilt für:
a) Kategorie 1: BMX Fahrräder, die für 45 kg Fahrergewicht konstruiert sind;
b) Kategorie 2: BMX Fahrräder, die für 45 kg Fahrergewicht konstruiert sind.
Sie gilt nicht für BMX Fahrräder, die bei genehmigten Wettbewerben verwendet werden.
Aufgrund der unterschiedlichen in Europa geltenden nationalen Vorschriften legt diese Europäische Norm keine Anforderungen an die Beleuchtungsanlage, Reflektoren und Warnvorrichtungen fest.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28330
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Leistungsanforderungen für die Konstruktion, Montage und Prüfung von BMX Fahrrädern sowie für deren Baugruppen fest, die für die Verwendung in einer beliebigen Umgebung bestimmt sind, wie etwa auf Straßen und/oder Parcours und/oder Rampen. Sie bezieht sich auf besondere Fahrradtypen, die für Aktivitäten, wie beispielsweise akrobatische Geländefahrten, Kunststücke und Sprünge konstruiert und ausgestattet sind, und legt die Gebrauchs-anweisungen für die Verwendung und Wartung solcher BMX Fahrräder fest.
Sie gilt für BMX Fahrräder mit verstellbarem Sattel, sodass eine Mindestsattelhöhe von 435 mm gegeben ist.
Sie gilt für:
a) Kategorie 1: BMX Fahrräder, die für 45 kg Fahrergewicht konstruiert sind;
b) Kategorie 2: BMX Fahrräder, die für 45 kg Fahrergewicht konstruiert sind.
Sie gilt nicht für BMX Fahrräder, die bei genehmigten Wettbewerben verwendet werden.
Aufgrund der unterschiedlichen in Europa geltenden nationalen Vorschriften legt diese Europäische Norm keine Anforderungen an die Beleuchtungsanlage, Reflektoren und Warnvorrichtungen fest.