CEN/TC 335
Projekta Nr. | EN 14961-1:2010 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und Spezifikationen für feste Biobrennstoffe fest. Entsprechend dem für die Normungsarbeit zugeteilten Mandat umfasst der Aufgabenbereich des CEN/TC 335 nur feste Biobrennstoffe, die aus folgenden Quellen stammen: a) Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft; b) pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft; c) pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel verarbeitenden Industrie; d) Holzabfälle, ausgenommen Holzabfälle, die im Ergebnis der Behandlung mit Holzschutzmitteln oder Aufbringung von Beschichtungen halogenierte organische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten können und zu denen insbesondere Holzabfälle gehören, die von Bau- und Abbrucharbeiten stammen; e) faserige pflanzliche Abfälle aus der Herstellung von natürlichem Zellstoff und aus der Herstellung von Papier aus Zellstoff, sofern sie am Herstellungsort mitverbrannt werden und die erzeugte Wärme genutzt wird; f) Korkabfälle. ANMERKUNG 1 Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, wurde Abbruchholz nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm aufgenommen. Abbruchholz ist Gebrauchtholz, das aus dem Abriss von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken stammt (prEN 14588). ANMERKUNG 2 Aquatische Biomasse fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 31887 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und Spezifikationen für feste Biobrennstoffe fest. Entsprechend dem für die Normungsarbeit zugeteilten Mandat umfasst der Aufgabenbereich des CEN/TC 335 nur feste Biobrennstoffe, die aus folgenden Quellen stammen: a) Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft; b) pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft; c) pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel verarbeitenden Industrie; d) Holzabfälle, ausgenommen Holzabfälle, die im Ergebnis der Behandlung mit Holzschutzmitteln oder Aufbringung von Beschichtungen halogenierte organische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten können und zu denen insbesondere Holzabfälle gehören, die von Bau- und Abbrucharbeiten stammen; e) faserige pflanzliche Abfälle aus der Herstellung von natürlichem Zellstoff und aus der Herstellung von Papier aus Zellstoff, sofern sie am Herstellungsort mitverbrannt werden und die erzeugte Wärme genutzt wird; f) Korkabfälle. ANMERKUNG 1 Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, wurde Abbruchholz nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm aufgenommen. Abbruchholz ist Gebrauchtholz, das aus dem Abriss von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken stammt (prEN 14588). ANMERKUNG 2 Aquatische Biomasse fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. |
Statuss | Atcelts |
ICS grupa | 75.160.10 75.160.40 |