Projekta Nr.prEN ISO 22477-5
Nosaukums(1) Diese Norm stellt Spezifikationen für die Ausführung von Zugversuchen zur Verfügung, bei denen ein Verpressanker, wie in EN 1997-1 definiert, schrittweise (Prüfverfahren 3) oder in schrittweise gesteigerten Zyklen (Prüfverfahren 1 und 2) von einer Vorbelastung bis zu einer maximalen Prüflast gespannt wird. Die Ankerkopfverschiebung wird über eine bestimmte Zeitdauer bei jeder Laststufe unter konstanter Last (Prüfverfahren 3), oder bei maximaler Last in jedem Spannzyklus (Prüfverfahren 1) aufgezeichnet. Der Kraftabfall am Ankerkopf wird während der Beobachtungszeit sowohl bei der Festlegekraft als auch bei der Festlegekraft eines jeden Spannzyklus gemessen (Methode 2). (2) Diese Norm nennt Einzelheiten für drei Arten von Prüfungen: Untersuchungsprüfung, Eignungsprüfung und Abnahmeprüfung. Die Prüfungen sind in EN 1997-1 definiert als: Prüfungen zur Ermittlung des Herausziehwiderstands (Untersuchungsprüfungen), ANMERKUNG 1 Mit diesem Versuch können auch weitere Kenngrößen wie z. B. die kritische Kriechkraft festgestellt werden. Belastungsprüfungen zur Bestätigung der Eignung einer gegebenen Ankerkonstruktion für gegebene Baubedingungen (Eignungsprüfungen), ANMERKUNG 2 In der Regel wird dieser Versuch mit gleich großen Prüfkräften wie bei der Abnahmeprüfung an Bauwerksankern durchgeführt. Werden höhere Prüfkräfte verwendet, ist der Versuch wie eine Untersuchungsprüfung zu betrachten und die Versuchsanker können nicht als Bauwerksanker verwendet werden. Belastungsprüfungen an jedem Anker mit denen überprüft wird, ob jeder Anker mindestens die Bemessungskraft tragen kann (Abnahmeprüfungen). (3) Innerhalb eines Projektes darf nur ein Prüfverfahren verwendet werden. Das Prüfverfahren muss in der Projektbeschreibung verbindlich festgelegt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)33122
Darbības sfēra(1) Diese Norm stellt Spezifikationen für die Ausführung von Zugversuchen zur Verfügung, bei denen ein Verpressanker, wie in EN 1997-1 definiert, schrittweise (Prüfverfahren 3) oder in schrittweise gesteigerten Zyklen (Prüfverfahren 1 und 2) von einer Vorbelastung bis zu einer maximalen Prüflast gespannt wird. Die Ankerkopfverschiebung wird über eine bestimmte Zeitdauer bei jeder Laststufe unter konstanter Last (Prüfverfahren 3), oder bei maximaler Last in jedem Spannzyklus (Prüfverfahren 1) aufgezeichnet. Der Kraftabfall am Ankerkopf wird während der Beobachtungszeit sowohl bei der Festlegekraft als auch bei der Festlegekraft eines jeden Spannzyklus gemessen (Methode 2). (2) Diese Norm nennt Einzelheiten für drei Arten von Prüfungen: Untersuchungsprüfung, Eignungsprüfung und Abnahmeprüfung. Die Prüfungen sind in EN 1997-1 definiert als: Prüfungen zur Ermittlung des Herausziehwiderstands (Untersuchungsprüfungen), ANMERKUNG 1 Mit diesem Versuch können auch weitere Kenngrößen wie z. B. die kritische Kriechkraft festgestellt werden. Belastungsprüfungen zur Bestätigung der Eignung einer gegebenen Ankerkonstruktion für gegebene Baubedingungen (Eignungsprüfungen), ANMERKUNG 2 In der Regel wird dieser Versuch mit gleich großen Prüfkräften wie bei der Abnahmeprüfung an Bauwerksankern durchgeführt. Werden höhere Prüfkräfte verwendet, ist der Versuch wie eine Untersuchungsprüfung zu betrachten und die Versuchsanker können nicht als Bauwerksanker verwendet werden. Belastungsprüfungen an jedem Anker mit denen überprüft wird, ob jeder Anker mindestens die Bemessungskraft tragen kann (Abnahmeprüfungen). (3) Innerhalb eines Projektes darf nur ein Prüfverfahren verwendet werden. Das Prüfverfahren muss in der Projektbeschreibung verbindlich festgelegt werden.
StatussIzstrādē
ICS grupa93.020