CEN/TC 343
| Projekta Nr. | FprEN ISO 21660-2 |
|---|---|
| Nosaukums | Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Wassergehaltes in einer Prüfmenge der Laboratoriumsprobe durch Trocknung der Prüfmenge in einem Ofen fest. Dieses Verfahren ist anwendbar für die routinemäßige Produktionskontrolle im Betrieb, z. B. wenn eine Bestimmung des Wassergehaltes nicht mit hoher Präzision erforderlich ist. Es gilt für alle festen Sekundärbrennstoffe. Wenn der feste Sekundärbrennstoff große Mengen an Ölfraktionen enthält, sind eine niedrigere Temperatur (z. B. 50 °C ± 10 °C) und eine längere Trocknungszeit empfehlenswert, bis die Massekonstanz erreicht ist. Alternativ wird geraten, die Karl-Fischer-Titration (siehe ISO 760[1]) anzuwenden. ANMERKUNG 1 Der Gesamtgehalt an Wasser von Sekundärbrennstoffen ist kein Absolutwert, weshalb Normbedingungen bei dessen Bestimmung unerlässlich sind, um vergleichbare Bestimmungen zu ermöglichen. ANMERKUNG 2 Der Begriff Wassergehalt kann bei der Anwendung im Zusammenhang mit Sekundärrohstoffen irreführend sein, weil Sekundärrohstoffe, z. B. Biomasse, oft unterschiedliche Mengen an flüchtigen Verbindungen (Extraktstoffen) enthalten, die bei der Bestimmung des Wassergehaltes einer allgemeinen Analysenprobe durch Ofentrocknung verdampfen können. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 78878 |
| Darbības sfēra | Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Wassergehaltes in einer Prüfmenge der Laboratoriumsprobe durch Trocknung der Prüfmenge in einem Ofen fest. Dieses Verfahren ist anwendbar für die routinemäßige Produktionskontrolle im Betrieb, z. B. wenn eine Bestimmung des Wassergehaltes nicht mit hoher Präzision erforderlich ist. Es gilt für alle festen Sekundärbrennstoffe. Wenn der feste Sekundärbrennstoff große Mengen an Ölfraktionen enthält, sind eine niedrigere Temperatur (z. B. 50 °C ± 10 °C) und eine längere Trocknungszeit empfehlenswert, bis die Massekonstanz erreicht ist. Alternativ wird geraten, die Karl-Fischer-Titration (siehe ISO 760[1]) anzuwenden. ANMERKUNG 1 Der Gesamtgehalt an Wasser von Sekundärbrennstoffen ist kein Absolutwert, weshalb Normbedingungen bei dessen Bestimmung unerlässlich sind, um vergleichbare Bestimmungen zu ermöglichen. ANMERKUNG 2 Der Begriff Wassergehalt kann bei der Anwendung im Zusammenhang mit Sekundärrohstoffen irreführend sein, weil Sekundärrohstoffe, z. B. Biomasse, oft unterschiedliche Mengen an flüchtigen Verbindungen (Extraktstoffen) enthalten, die bei der Bestimmung des Wassergehaltes einer allgemeinen Analysenprobe durch Ofentrocknung verdampfen können. |
| Statuss | Izstrādē |
| ICS grupa | 75.160.40 75.160.10 |
