Projekta Nr.LVS EN ISO 6185-3:2014
NosaukumsDieser Teil der ISO 6185 legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffeigenschaften, Verarbeitung und Prüfung von aufblasbaren Booten und Festrumpfschlauchbooten (RIBs) von einer Gesamtlänge LH entsprechend ISO 8666 von weniger als 8 m und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW fest. Dieser Teil der ISO 6185 gilt für folgende Kategorien von Booten, die für einen Einsatz in einem Temperaturbereich von 20 °C bis +60 °C vorgesehen sind:  Kategorie VII: motorbetriebene Boote (mit einer Leistung  15 kW), ausgestattet mit einer Auftriebshilfe, die die Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet für Fahrten unter Bedingungen für die Konstruktionsklassen C und D und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW;  Kategorie VIII: motorbetriebene Boote (mit einer Leistung  75 kW), ausgestattet mit einer Auftriebshilfe, die die Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet für Fahrten unter Bedingungen für die Konstruktionsklasse B und mit einer Motorleistung von mindestens 75 kW. ANMERKUNG 1 Aufbau und Hauptbestandteile von typischen Booten der Kategorien VII und VIII werden jeweils in den Anhängen A und B angegeben. Dieser Teil der ISO 6185 schließt Ein Kammer Boote und Boote aus trägerlosen Werkstoffen aus und gilt nicht für Wasserspielzeuge und aufblasbare Rettungsflöße. ANMERKUNG 2 Bei Sportbooten nach der Europäischen Sportbootrichtlinie (RCD), die mit einem Innenbordmotor und einem nicht genormten integriertem Abgassystem ausgestattet sind, müssen Anforderungen an die Lärmemission berücksichtigt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)37857
Darbības sfēraDieser Teil der ISO 6185 legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffeigenschaften, Verarbeitung und Prüfung von aufblasbaren Booten und Festrumpfschlauchbooten (RIBs) von einer Gesamtlänge LH entsprechend ISO 8666 von weniger als 8 m und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW fest. Dieser Teil der ISO 6185 gilt für folgende Kategorien von Booten, die für einen Einsatz in einem Temperaturbereich von 20 °C bis +60 °C vorgesehen sind:  Kategorie VII: motorbetriebene Boote (mit einer Leistung  15 kW), ausgestattet mit einer Auftriebshilfe, die die Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet für Fahrten unter Bedingungen für die Konstruktionsklassen C und D und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW;  Kategorie VIII: motorbetriebene Boote (mit einer Leistung  75 kW), ausgestattet mit einer Auftriebshilfe, die die Backbord- und Steuerbordseite bedeckt, geeignet für Fahrten unter Bedingungen für die Konstruktionsklasse B und mit einer Motorleistung von mindestens 75 kW. ANMERKUNG 1 Aufbau und Hauptbestandteile von typischen Booten der Kategorien VII und VIII werden jeweils in den Anhängen A und B angegeben. Dieser Teil der ISO 6185 schließt Ein Kammer Boote und Boote aus trägerlosen Werkstoffen aus und gilt nicht für Wasserspielzeuge und aufblasbare Rettungsflöße. ANMERKUNG 2 Bei Sportbooten nach der Europäischen Sportbootrichtlinie (RCD), die mit einem Innenbordmotor und einem nicht genormten integriertem Abgassystem ausgestattet sind, müssen Anforderungen an die Lärmemission berücksichtigt werden.
StatussAtcelts
ICS grupa47.080