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1.1 Diese Internationale Norm legt die allgemeinen Anforderungen an den Begutachtungsprozess unter Gleichrangigen, die durch Übereinkommensgruppen von Akkreditierungs- oder Konformitätsbewertungs-stellen auszuführen sind, fest. Sie behandelt die Struktur und Arbeitsweise der Übereinkommensgruppe nur dann, wenn diese den Begutachtungsprozess unter Gleichrangigen betrifft.
1.2 Diese Internationale Norm behandelt nicht weitere Punkte der Abkommen wie die Gestaltung, die Organisation und das Management der Übereinkommensgruppe und beinhaltet nicht, wie die Gruppe die Begutachtung unter Gleichrangigen bei der Entscheidung über die Mitgliedschaft in der Gruppe nutzt. Derartige Angelegenheiten, die zum Beispiel ein Verfahren für Antragsteller beinhalten könnten, um gegen die Entscheidungen der Übereinkommensgruppe Einspruch zu erheben, sind nicht Gegenstand dieser Internationalen Norm.
ANMERKUNG 1 Weitere Informationen zu weiteren Punkten sind in ISO/IEC Guide 68 enthalten.
1.3 Diese Internationale Norm zur Begutachtung unter Gleichrangigen ist für Konformitäts-bewertungsstellen anwendbar, die Tätigkeiten anbieten, wie:
a) Prüfung;
b) Zertifizierung von Produkten;
c) Inspektion;
d) Zertifizierung von Managementsystemen ("certification" wird im Englischen manchmal auch "registration" genannt) und
e) Zertifizierung von Personen.
In einen Begutachtungsprozess unter Gleichrangigen kann mehr als eine Art von Tätigkeit einbezogen werden. Dies kann insbesondere als angebracht erscheinen, wenn eine in der Begutachtung befindliche Stelle kombinierte Begutachtungen mehrfacher Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt.
Diese Internationale Norm ist auch für die Begutachtung unter gleichrangigen Akkreditierungsstellen anwend-bar, die auch als Evaluierung unter Gleichrangigen bekannt ist.
ANMERKUNG 2 Stellen, die Mitglieder einer Übereinkommensgruppe sind, können sich auf die Zuverlässigkeit der Verfahren zur Begutachtung unter Gleichrangigen zur Bewertung der Kompetenz
Reģistrācijas numurs (WIID)
20260
Darbības sfēra
1.1 Diese Internationale Norm legt die allgemeinen Anforderungen an den Begutachtungsprozess unter Gleichrangigen, die durch Übereinkommensgruppen von Akkreditierungs- oder Konformitätsbewertungs-stellen auszuführen sind, fest. Sie behandelt die Struktur und Arbeitsweise der Übereinkommensgruppe nur dann, wenn diese den Begutachtungsprozess unter Gleichrangigen betrifft.
1.2 Diese Internationale Norm behandelt nicht weitere Punkte der Abkommen wie die Gestaltung, die Organisation und das Management der Übereinkommensgruppe und beinhaltet nicht, wie die Gruppe die Begutachtung unter Gleichrangigen bei der Entscheidung über die Mitgliedschaft in der Gruppe nutzt. Derartige Angelegenheiten, die zum Beispiel ein Verfahren für Antragsteller beinhalten könnten, um gegen die Entscheidungen der Übereinkommensgruppe Einspruch zu erheben, sind nicht Gegenstand dieser Internationalen Norm.
ANMERKUNG 1 Weitere Informationen zu weiteren Punkten sind in ISO/IEC Guide 68 enthalten.
1.3 Diese Internationale Norm zur Begutachtung unter Gleichrangigen ist für Konformitäts-bewertungsstellen anwendbar, die Tätigkeiten anbieten, wie:
a) Prüfung;
b) Zertifizierung von Produkten;
c) Inspektion;
d) Zertifizierung von Managementsystemen ("certification" wird im Englischen manchmal auch "registration" genannt) und
e) Zertifizierung von Personen.
In einen Begutachtungsprozess unter Gleichrangigen kann mehr als eine Art von Tätigkeit einbezogen werden. Dies kann insbesondere als angebracht erscheinen, wenn eine in der Begutachtung befindliche Stelle kombinierte Begutachtungen mehrfacher Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt.
Diese Internationale Norm ist auch für die Begutachtung unter gleichrangigen Akkreditierungsstellen anwend-bar, die auch als Evaluierung unter Gleichrangigen bekannt ist.
ANMERKUNG 2 Stellen, die Mitglieder einer Übereinkommensgruppe sind, können sich auf die Zuverlässigkeit der Verfahren zur Begutachtung unter Gleichrangigen zur Bewertung der Kompetenz